Zusammenfassung
Es wird über die tödliche Vergiftung dreier Personen durch ein Gummitucherneuerungsmittel berichtet. Jeder der drei Vergifteten nahm etwa 130–150 ccm davon zu sich; dem entsprechen 40–45 ccm technisches Dichlorhydrin und 80–90 ccm Äthylalkohol. Die Vergiftungserscheinungen bestanden in einem kurzen Rauschzustand, dem nach einem Intervall von 24–36 Stunden Benommenheit folgte. Der Tod trat bei einem der Vergifteten 36, bei den beiden anderen 55 Stunden nach dem Genuß auf. Es fanden sich ausgedehnte pathologisch-anatomische Veränderungen. Besonders eindrucksvoll waren die Blutungen im Binde- und Fettgewebe fast aller Organsysteme. Bei der histologischen Untersuchung waren Parenchymdegeneration der Leber und der Nieren, hochgradige Verfettung des Herzmuskels, der Leber und der Nieren sowie akute Hepatitis festzustellen. Intravasale Hämolyse vervollständigte die Symptomatologie.
Diese pathologisch-anatomischen Veränderungen müssen dem technischen Dichlorhydrin zur Last gelegt werden, während die Wirkung des Äthylalkohols in dem gleichsinnigen Effekt oder aber in einer Erhöhung der Toxizität des Dichlorhydrins zu suchen ist.
Schrifttum
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Petri, E., Henke u. Lubarsch, Handbuch der speziellen pathol. Anatomie und Histologie, Bd. X, Berlin 1930.
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Werner, M. Klinische und pathologisch-anatomische Befunde bei Vergiftungen durch technisches Dichlorhydrin. Vergiftungsfalle. 13, 113–120 (1944). https://doi.org/10.1007/BF02458200
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02458200