Zusammenfassung
Das Vorhandensein von 50% α-Dichlorhydrin in der von den Vergifteten als „Schnaps” aufgenommenen Flüssigkeit, ferner die Vergiftungserscheinungen und vor allem die charakteristischen Organveränderungen an der Leiche beweisen, daß der Tod der 3 ausländischen Arbeiter durch α-Dichlorhydrin-Vergiftung herbeigeführt worden ist. Wie bei dem Fall von Kaminski und Seelkopf waren auch bei den hier beschriebenen Vergiftugsfällen die tödlichen Dosen gering, sie betrugen nach allem schätzungsweise nicht mehr als 10 bis höchstens 12,5 g α-Dichlorhydrin.
Literatur
Berger, zit. nach Lehmann-Flury, Tox. u. Hyg. d. techn. Lös.-Mitt., Berlin, 1938.
Kaminski u. Seelkopf, Samml. v. Vergift.-Fällen4, A 350, 1933 (S. 147).
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Geßner, O., Schrader, G. Tödliche Vergiftung durch α-Dichlorhydrin. Vergiftungsfalle. 13, 43–46 (1944). https://doi.org/10.1007/BF02458183
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02458183