Zusammenfassung
Zu dem tödlichen Ausgang wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Narkose mit den Einzelheiten ihres Ablaufs beigetragen haben. Dieser Ablauf erfolgte nach der Konstitution des Patienten zwangsmäßig und konnte nicht vorhergesagt werden. Ein Verschulden der Ärzte liegt nicht vor.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Eichler, O. Über einen Narkose-Todesfall (Evipan-Äther-Chloroform). Vergiftungsfalle. 12, A19–A22 (1943). https://doi.org/10.1007/BF02452606
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF02452606