Zusammenfassung
Es ist nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zu erweisen, daß Herr J. während seiner beruflichen Tätigkeit in der Benzolfabrik der Eisen- und Stahlwerke in V. eine chronische Benzolvergiftung erlitten hat. Eine während dieser Zeit aufgetretene Teeracne muß als Berufskrankheit anerkannt werden. Die Erscheinungen sind jedoch völlig abgeklungen, so daß eine Erwerbsminderung deswegen nicht besteht. Die zur Zeit noch angegebenen Beschwerden sind keinesfalls als Folgen einer chronischen Benzolvergiftung zu bewerten. Das Bestehen einer chronischen Quecksilbervergiftung bei Herrn J. ist abzulehnen. Eine Erwerbsminderung auf Grund einer entschädigungspflichtigen Berufskrankheit besteht somit nicht.
Literatur
Neal andJones: J. Amer. Med. Assoc.110, 337 (1938).
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Messmer, E. Zur Frage der chronischen Benzolvergiftung. Arch. Toxikol. 15, 101–111 (1954). https://doi.org/10.1007/BF00583781
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