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Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts

Ein Spiegelbild gesellschaftlicher Präferenzen?

The Composition of the Federal Constitutional Court

Mirror Image of Societal Preferences?

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Politische Vierteljahresschrift Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Welche Kandidierenden wünscht sich die Öffentlichkeit als Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht? Verfassungsgerichte benötigen öffentliche Unterstützung. Diese ergibt sich auch aus der Legitimität der gewählten Richterinnen und Richter. Wir argumentieren, dass politische Akteure durch (nicht-)institutionalisierte Auswahlkriterien die (1) juristische und (2) politisch-ideologische Ausrichtung des Gerichts bestimmen. Kandidierende besitzen Eigenschaften beider Dimensionen. Durch ein Discrete-Choice-Experiment ermitteln wir die öffentlich präferierten Eigenschaften. Wir zeigen, welche Rolle die politische Position von Befragten bei der Bewertung von Kandidierenden spielt und vergleichen die „ideale Richterin“ mit aktuellen Richterinnen und Richtern sowie Kandidierenden rund um Stephan Harbarths Wahl. Die Ergebnisse erweitern unser Verständnis von gerichtlicher Legitimität.

Abstract

Which candidates do the German public want to be judges of the Federal Constitutional Court? Constitutional courts require public support. This support is also the result of the legitimacy of the politically elected judges. We argue that political actors are able to define the (1) judicial and (2) political–ideological leaning of the court through (non-)institutionalized selection criteria. Candidates possess features from both dimensions. Using a discrete choice experiment, we identify the features that are preferred by the public. We show the role of a respondent’s partisan leaning in evaluating his/her candidate and compare the “ideal judge” with currently serving judges and candidates in relation to the election of Stephan Harbarth. The findings expand our understanding of the legitimacy of the courts.

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Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4

Notes

  1. Neben den Auswahlkriterien gibt es noch weitere Kriterien, die wir hier nicht berücksichtigen müssen, da sie erst nach einer Wahl Geltung erlangen. Demnach dürfen Richterinnen oder Richter weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch einem entsprechenden Landesorgan angehören und abgesehen von der Tätigkeit als Hochschullehrer oder Hochschullehrerin sind weitere Tätigkeiten mit dem Richterinnen- bzw. Richteramt unvereinbar (§ 3 Abs. 3 und 4 BVerfGG).

  2. Diese Annahme ergibt sich implizit auch aus dem Grundgesetz und der gelebten Praxis – zumindest insofern als eine gewisse Anzahl an Richterinnen und Richtern von Bundesgerichten kommen muss (Art. 94 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BVerfGG), was die juristische Kompetenz sichert, und andererseits wurden wiederholt Berufspolitiker an das Gericht gewählt.

  3. Die zugewiesenen Eigenschaften erlauben es uns die öffentliche Relevanz von untypischen Situationen zu analysieren. Neben dem vorgeschriebenen Mindestalter von 40 Jahren (§ 3 Abs. 1 BVerfGG) werden wir im Rahmen unseres Experiments auch untersuchen, ob Befragte gegebenenfalls jüngere Richterinnen und Richter bevorzugen.

  4. Sofern es sich um eine hypothetische Kandidatin handelte, wurde die entsprechende jeweilige weibliche Berufsbezeichnung zugewiesen.

  5. Für eine Erklärung der Unterschiede zwischen Discrete-Choice-Experimenten und Conjoint Experimenten verweisen wir auf Louviere et al. (2010).

  6. Es ist bekannt, dass OLS einen datengenerierenden Prozess, der eine Auswahl beschreiben soll, nicht valide modelliert. OLS produziert in solchen Fällen potentiell nicht-reliable Schätzwerte. Dass ein OLS Modell falsch ist, zeigt sich auch an der Tatsache, dass Werte (größer als 1 und kleiner als 0) vorhergesagt werden können, die es theoretisch gar nicht geben kann, sogenannte „out-of-bounds predictions“.

  7. Wie üblich bei Modellen basierend auf Dummy-Variablen, verwenden wir eine Eigenschaft je Auswahlkriterium als Referenzkategorie, um die Effekte im Bezug zu dieser Kategorie zu identifizieren. Daher kann nicht für jede Ausprägung eine Dummy-Variable identifiziert werden, sondern es müssen sieben Dummy-Variablen weniger geschätzt werden.

  8. Im Online-Anhang A2 fassen wir Ergebnisse von Tests zur Überprüfung gängiger DCE Annahmen zusammen.

  9. Wir benutzen ein parametrisches bootstrap Verfahren (King et al. 2000), um die relevante Stichprobenverteilung zu approximieren. Dabei berechnen wir die entsprechenden Auswahlwahrscheinlichkeiten basierend auf 1000 Ziehungen von einer multivariaten Normalverteilung, wobei deren Mittelwert den geschätzten Koeffizienten entspricht und Varianz der Verteilung der geschätzten Varianz–Kovarianz Matrix des konditionalen Logit-Modells.

  10. Für die Berechnung der Entscheidungswahrscheinlichkeiten zwischen den Kandidierendenprofilen nehmen wir außer der juristischen Kompetenz und der Parteinähe die jeweilige Referenzkategorien des Modells an. Unsere Kandidierenden sind also allesamt weiblich, 55 Jahre alt, verheiratet, aus Westdeutschland und ausgewählt vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags.

  11. Für die anderen Parteien bekommt man qualitativ ähnliche Ergebnisse.

  12. Liegt der Geburtsort einer Persönlichkeit außerhalb Deutschlands, wird ihre Herkunft „mit Migrationshintergrund“ bezeichnet. Frau Langenfeld etwa wurde in Luxemburg geboren.

  13. Angelika Nußberger ist Berufsrichterin und war zu dieser Zeit Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das entsprechende Profil wird daher als Bundesrichterin kodiert, weil damit ein vergleichbar hohes professionelles Renommee einhergeht. In Tab. A2 im Online-Anhang listen wir detailliert die Eigenschaften der Profile auf, um diese Vorhersagen auf Basis des geschätzten konditionalen Logit-Modells zu erhalten.

Literatur

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Danksagung

Wir danken Patricia Popelier, Nils Schaks, Daniel Stegmüller und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fakultätsseminars der Abteilung Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim vom 1. März 2017, sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Werkstattgesprächs des Law & Society Instituts an der Humboldt-Universität zu Berlin vom 23. Oktober 2018 für hilfreiche Kommentare. Wir sind ebenso dankbar für die Unterstützung durch das Team des German Internet Panels – insbesondere Annelies Bloom, Barbara Felderer, Franziska Gebhard, Jessica Herzing und Ulrich Krieger – ohne welches wir unser Experiment nicht hätten implementieren können. Des Weiteren danken wir Antje Wechsler für das Lektorat. Abschließend danken wir der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die finanzielle Unterstützung der Projekte C4 und A8 am Sonderforschungsbereich 884 der Universität Mannheim, in deren Rahmen dieser Beitrag entstand.

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Correspondence to Benjamin G. Engst.

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Geschätztes konditionales Logitmodel, überprüfte gängige DCE Annahmen und die Profile aktueller Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgericht sowie neuster Kandidaten

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Engst, B.G., Gschwend, T. & Sternberg, S. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Polit Vierteljahresschr 61, 39–60 (2020). https://doi.org/10.1007/s11615-019-00204-7

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