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‚Ein deutsches Trauma?‘ Aleida Assmanns Deutung der Nachkriegsgeschichte revisited

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Gewaltgedächtnisse

Zusammenfassung

Aleida Assmann zufolge wurde 1945 durch einen Kollektivschuldvorwurf der Alliierten ein NS-Tätertrauma der deutschen Nation hervorgerufen, das einen weitreichenden Identitätsverlust zur Folge hatte. Das ‚kommunikative Beschweigen‘ der Nachkriegszeit deutet Assmann als Latenzzeit der traumatisierten Nation, um die Entstehung der deutschen Erinnerungskultur als unausweichliche Entwicklung und Erfolgsgeschichte der Traumabewältigung zu interpretieren: Die opferzentrierte Erinnerungskultur hat ihr zufolge einen therapeutischen Nutzen für die deutsche Nation durch eine nun von außen erbrachte Anerkennung. Der vorliegende Text unterzieht Assmanns Darstellung einer kritischen Analyse, wobei zahlreiche Widersprüche und Inkohärenzen aufgezeigt werden. Letztlich bleibt unklar, wie die definitionsgemäße Unverfügbarkeit eines Traumas mit dem Einbau eben dieses Traumas in die willentliche Konstruktion eines positiven Selbstbildes zu vereinbaren ist.

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Notes

  1. 1.

    Die ausführlichste Auseinandersetzung findet sich in dem im Merkur erschienenen Aufsatz (Assmann 1999b), auf den sich der Titel des vorliegenden Textes bezieht.

  2. 2.

    Assmann bezieht sich an dieser Stelle auf Hermann Lübbe (1983, S. 329).

  3. 3.

    Die kulturwissenschaftliche Ausweitung des Traumabegriffs und sein inflationärer Gebrauch wurden bereits vielfach kritisiert, einige Male auch mit explizitem Bezug auf Aleida Assmann. Dabei geht es sowohl um den drohenden Verlust der Aussagekraft des Begriffs als auch um die mangelnde Differenzierung zwischen Tätern und Opfern (vgl. Eggers 2001, S. 603; Kansteiner 2004, S. 133; Klaska 2015, S. 48).

  4. 4.

    Die Psychological Warfare Division organisierte eine großangelegte Informationskampagne über Rundfunk, Lautsprecher, Flugblätter, Zeitungen und Plakate. Im Mittelpunkt standen dabei Fotografien aus den befreiten Konzentrationslagern; Krematoriumsöfen und Leichenberge waren die häufigsten Motive. Auf den Plakaten wurden die Deutschen als Schuldige, als Mitverantwortliche und als duldende Zuschauer verurteilt. Auch Filmbilder spielten eine wichtige Rolle, im Januar 1946 kam der Film Die Todesmühlen in die deutschen Kinos (vgl. Assmann 1999b, S. 1146–1149). Assmann merkt an, dass von Historikern wie Norbert Frei und Helmut Dubiel bestritten wird, dass es den Vorwurf der ‚Kollektivschuld‘ im Sinne einer pauschalen Verurteilung der Deutschen seitens der Alliierten zu irgendeinem Zeitpunkt wirklich gegeben hat, möchte aber zeigen, dass dieser Topos auf einer „Erfahrungsgrundlage“ (ebd., S. 1144) beruht. Doch die angeführten Historiker deuten die Kollektivschuldthese in vollkommen anderer Weise, nämlich in ihrer politischen Funktion für die Deutschen: Frei zufolge hat die Kollektivschuldthese in erster Linie dazu gedient, diesen Vorwurf empört zurückweisen zu können. Dieser Diskurs sei „Ausdruck der fortbestehenden volksgemeinschaftlichen Solidarisierungsbedürfnisse“ (Frei 2009, S. 47) gewesen. Dubiel spricht von „projektiver Abwehr der Kollektivschuldthese“ (Dubiel 1999, S. 76) und davon, dass die „Selbstwahrnehmung als Opfer und die Abwehr der Kollektivschuldthese (…) nahezu alle Reden [bestimmen], die sich im frühen Bundestag auf die Vorgeschichte der neuen Republik beziehen“ (ebd., S. 40). Indem die Kollektivschuldthese von den Deutschen selbst im Umlauf gehalten wurde, konnte erstens reale individuelle Schuld vernebelt und zweitens auf den Widerstand hingewiesen und damit ausgesagt werden: Nicht alle Deutschen sind schuldig geworden.

  5. 5.

    Assmann bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Bernhard Giesen, der das Vorhandensein eines deutschen Tätertraumas in analoger Weise begründet: „Dem Tätertrauma geht so eine radikale Triumphalismusphantasie oder -erfahrung voraus. (…) Diese selbst gesetzte absolute Subjektivität wird jedoch nur dann zu einem Tätertrauma, wenn sie mit der Realität konfrontiert wird, wenn etwa, wie im deutschen Fall, der Krieg verloren wird und sich die Allmachtsphantasie der Volksgemeinschaft als Trug erweist. Eine alte Rechtsordnung gilt wieder oder eine neue wird geschaffen, die Tat wird ihr unterstellt, das Allmachtserlebnis wird als Verbrechen entlarvt.“ (Giesen 2004, S. 21 f.; vgl. Assmann 2006, S. 97) Dies gilt Giesen zufolge jedoch nur für die individuell schuldig gewordenen Täter, von denen er die Gruppe der Zuschauer unterscheidet. Das Tätertrauma beruhe bei diesen auf der eigenen moralischen Beinflussbarkeit beziehungsweise Gleichgültigkeit, die sie verbergen, verdrängen und bearbeiten müssten (vgl. Giesen 2004, S. 22 f.).

  6. 6.

    Assmann bezieht sich an dieser Stelle auf Cathy Caruth, das theoretische Grundmodell geht jedoch auf Sigmund Freuds Schrift Jenseits des Lustprinzips zurück. Freud zufolge sind die durch Erregungsvorgänge hinterlassenen Dauerspuren, die die Grundlage des Gedächtnisses bilden, „oft am stärksten und haltbarsten, wenn der sie zurücklassende Vorgang niemals zum Bewußtsein gekommen ist“ (Freud 1975, S. 235). Das Bewusstsein ist dafür zuständig, im Falle einer Gefahr für den Organismus die Reizaufnahme durch vorgängige Angstentwicklung zu organisieren, das heißt die Gefahr zu erwarten und auf sie vorzubereiten (vgl. ebd., S. 222). Gelingt dies nicht, weil der Reiz die Psyche unvorhergesehen trifft, so wird der gesamte psychische Apparat mit einer übergroßen Erregungsmenge überschwemmt. Es muss damit gerechnet werden, dass das Unbewusste eine Gedächtnisspur des Reizes aufnimmt und der Schock aus dem Unbewussten heraus eine traumatische Wirkung entfaltet. Die Traumatisierung beruht also auf einem Durchbrechen des Reizschutzes, dessen Ursache eine fehlende Angstbereitschaft war. Gelegentlich versucht die Psyche durch die Reproduktion der traumatischen Vorgänge in Träumen oder in der Erinnerung die versäumte Reizbewältigung nachzuholen, und zwar dadurch, dass die Wiederholung jetzt mit Angstentwicklung verbunden wird (vgl. ebd., S. 241 f.). Das Trauma wird demnach zwar nicht vom Bewusstsein, aber vom Gedächtnis registriert und führt also sehr wohl zu einer Einprägung, aber zu keiner, die willentlich erinnert werden kann.

  7. 7.

    Jürgen Straub führt aus, dass die Nachfahren der Täter durchaus unter der Vergangenheit ihrer Eltern leiden: „Die Kinder von Tätern tragen jene Last, die daraus erwachsen kann, daß die eigenen Eltern aktiv in die Verbrechen gegen die viel beschworene Menschlichkeit verstrickt waren – und daß diese Tatsache den Kindern früher oder später bekannt wurde.“ (Straub 2001, S. 231)

  8. 8.

    Auch Y. Michal Bodemann merkt kritisch an, dass die psychologisierenden Erklärungen eines Schweigens über die Verbrechen die politischen Faktoren und die enge Verbindung des Politischen und des Gesellschaftlichen im Kontext dieses Schweigens vernachlässigen (vgl. Bodemann 1997, S. 358).

  9. 9.

    Lübbe zufolge war in der „Frühgeschichte der Bundesrepublik Deutschland“ das „integrative Verhalten zu braunen Biographieanteilen der gewöhnliche Fall und daher, diesseits gewisser Grenzen, ihr kommunikatives Beschweigen unter der politischen Rekonsolidierungsprämisse, daß es, diesseits gewisser Grenzen, politisch weniger wichtig sei, woher einer kommt als wohin er zu gehen willens ist“ (Lübbe 1983, S. 341). Es sei nun diese „gewisse Stille“ das „sozialpsychologisch und politisch nötige Medium der Verwandlung unserer Nachkriegsbevölkerung in die Bürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland“ (ebd., S. 334) gewesen.

  10. 10.

    Sie ist nicht unwidersprochen geblieben, vgl. Dubiel und Frankenberg (1983); Habermas (1985).

  11. 11.

    Die 1950er -Jahre waren durchaus auch durch eine beständige öffentliche Thematisierung der Vergangenheit gekennzeichnet – aber natürlich nicht auf Grundlage derselben Orientierungsmuster, die den heutigen Erinnerungsdiskurs leiten (vgl. Sabrow 2007, S. 390). Lübbe selbst schreibt ausdrücklich: „An ein Vergessen war natürlich in den ersten Jahren nach dem Ende des Dritten Reiches noch weniger zu denken als nach den Jahrzehnten, die inzwischen vergangen sind.“ (Lübbe 1983, S. 330)

  12. 12.

    Bernhard Giesen zufolge ist die Voraussetzung für die generationsübergreifende Wirkung des deutschen Tätertraumas, dass es sich von der individuellen Schuld der tatsächlichen Täter löst. Erst dann können auch die persönlich nicht schuldig Gewordenen auf dieses Trauma Bezug nehmen und sich sogar mit der Gemeinschaft der Täter verbinden. In dieser Weise wird es möglich, dass die nationale Identität der Deutschen sich auf die Täterschaft auch dann noch bezieht, wenn kein einziger Täter mehr am Leben ist. Auch die Frage der ‚Latenzzeit‘ nach 1945 wird in diesem Zusammenhang erklärbar: Verschweigen, Verdrängung und Schuldabwehr war so lange das Ziel der Mehrheit der Deutschen, so lange sie sich noch als Mittäter, Mitverantwortliche und Mitwisser des Holocaust betrachten mussten. Erst die persönlich nicht schuldig Gewordenen können das kollektive Trauma öffentlich aussprechen und es sich kommunikativ aneignen (vgl. Giesen 2004, S. 47 f.). Es handelt sich dabei Giesen zufolge um das Tätertrauma der Zuschauer als „das entscheidende generationsübergreifende latente und damit identitätsstiftende Element“ (ebd., S. 23). Auch in dieser Konstruktion muss eine Kontinuität der deutschen kollektiven Identität vorausgesetzt werden, damit die nachfolgenden Generationen sich mit dem Tätertrauma der Zuschauer identifizieren können.

  13. 13.

    Kritiker der deutschen Erinnerungskultur weist Assmann auf das „Paradox“ hin, dass „die Deutschen, die ihre Geschichte auf die negative Erinnerung des Holocaust aufgebaut haben, dadurch gerade keine Abwertung, sondern Anerkennung erfahren haben. Die Wiedereingliederung Deutschlands in Europa und in die Gruppe der zivilisierten Staaten ist auch eine Wirkung dieser Erinnerungskultur, die im Ausland zustimmend als ‚german model‘ und ‚DIN-Norm des Erinnerns‘ bezeichnet wird.“ (Assmann 2018, S. 165).

  14. 14.

    Das zeigt sich auch in Assmanns Konzept der ‚traumatischen Orte‘, das nicht in einem spezifischen Sinn auf Orte verweist, die etwa in einem bestimmten Sinn als ‚Trigger‘ für traumatische Erinnerungen fungieren, sondern letztlich auf alle Orte, die in irgendeiner Weise mit dem Nationalsozialismus (und anderen als ‚traumatisch‘ gekennzeichneten Topoi) in Verbindung stehen. Ein ‚traumatischer Ort‘ verweist Assmann zufolge auf eine „Wunde, die nicht vernarben will“ (Assmann 1999a, S. 338), er versperrt „sich einer affirmativen Sinnbildung“ (ebd., S. 328) und ist dadurch gekennzeichnet, „daß seine Geschichte nicht erzählbar ist. Die Erzählung dieser Geschichte ist durch psychischen Druck des Individuums oder soziale Tabus der Gemeinschaft blockiert.“ (Ebd., S. 329) Die Vernichtungslager sind Assmann zufolge deshalb ‚traumatische Orte‘, „weil der Exzeß der dort verübten Greueltaten menschliches Fassungs- und Darstellungsvermögen sprengt“ (ebd., S. 339). Das Berliner Gestapo-Gelände ist für sie gleichermaßen ein ‚traumatischer Ort‘, „hautnah und zugleich bewußtseinsweltenfern“. Im Unterschied zu den „von den Opfern markierten Erinnerungsorten“ handelt es sich jedoch beim Gestapo-Gelände um eine „‚rumorende Erinnerung‘, die ein später und unvermittelter Durchbruch ans Licht holt“: Traumata sind demnach „mnemischer Explosivstoff, der in Langzeitwirkung zum Ausbruch kommt“ (ebd., S. 336).

  15. 15.

    Vgl. dazu auch Joas 2011, S. 118–132. Joas setzt sich kritisch mit dem unter anderem von Jeffrey Alexander herausgegebenen Band Cultural Trauma and Collective Identity auseinander, der von Assmann mehrfach affirmativ angeführt wird (vgl. Assmann 2006, S. 156 f., 257) und bei dem sich ähnliche Begriffsunklarheiten aufzeigen lassen.

  16. 16.

    Mythen sind für Assmann eine kollektive Identität fundierende Geschichten, bei denen es darum geht, ein Ereignis der Vergangenheit aus seinem historischen Kontext herauszulösen und in den Dienst eines politischen Ziels zu stellen. Die Frage nach der historischen Wahrheit dieser Geschichten ist für Assmann zu vernachlässigen, da es lediglich auf die identitätsstiftende ‚Wirksamkeit‘ ankommt (vgl. Assmann 2016, S. 163 f.).

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Denschlag, F. (2021). ‚Ein deutsches Trauma?‘ Aleida Assmanns Deutung der Nachkriegsgeschichte revisited. In: Leonhard, N., Dimbath, O. (eds) Gewaltgedächtnisse. Soziales Gedächtnis, Erinnern und Vergessen – Memory Studies. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-32142-0_3

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