Zusammenfassung
Die sog. integrierte Versorgung ist möglicherweise das dominante medizinische Versorgungsmodell der Zukunft. Es beruht auf dem Gedanken einer sektor- und fachgebietsübergreifenden Zusammenarbeit aller maßgeblichen Anbieter von Gesundheitsleistungen. Dies bedeutet, dass ambulante und stationäre Versorgungsformen ebenso wie unterschiedliche Berufsgruppen des Gesundheitssystems innerhalb eines übergreifenden Versorgungsnetzwerkes zusammengefasst sind. Die wesentlichen Strukturen hierfür sind innerhalb des Sozialgesetzbuches bereits vorgegeben. Da ihre Umsetzung jedoch weithin auf dem Gedanken der Freiwilligkeit basiert hängt die Verbreitung dieser Versorgungsformen von der Initiative einzelner Anbieter und Krankenkassen ab. Die integrierte Versorgung ist prinzipiell dezentral positioniert. Die zwischen den Sozialversicherungen und den Anbietern abzuschließenden Versorgungsverträge beschränken sich stets auf ein regionales oder lokales Versorgungsgebiet. Dies lässt auf kommunalpolitischer Seite neue Verantwortlichkeiten (Luthe, in diesem Band, Grundkonzept 2.3.5) und einen entsprechenden Aufklärungsbedarf entstehen. Der Beitrag ist insofern darum bemüht, Licht in das Dunkel integrierter Versorgungsformen zu bringen. Er beschränkt sich hierbei jedoch nicht auf die hergebrachten Modellvorgaben des Krankenversicherungsgesetzes. Kommunalpolitisch sind grundsätzlich alle Modellebenen von Interesse, in denen Schnittstellen zwischen den Behandlungsbereichen durch qualitätsgesteuerte Koordination „vor Ort“ zu bewältigen sind. Anders gesagt: der Schwerpunkt der folgenden Zeilen liegt nicht auf einer krankenversicherungsrechtlich verengten medizinökonomischen, sondern auf einer institutionellen Sichtweise.
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Literatur
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Luthe, EW. (2013). Modellebenen der integrierten Versorgung. In: Luthe, EW. (eds) Kommunale Gesundheitslandschaften. Gesundheit. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02431-4_2
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