Zusammenfassung
Wichtige Markierungen in der sozialen Landschaft sind die Freien Träger sozialer Arbeit, die eine Organisations- und Institutionalisierungsform darstellen. Im Groben werden freie gemeinnützige Träger, Öffentliche und privat-gewerbliche Träger unterschieden, die im Wechselspiel zueinander stehen. Im Folgenden werden die freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit als Idealtypus dargestellt und ihre Möglichkeiten und Grenzen in der Arbeit. Dem schließen sich die Entwicklungen der Zahlen öffentlicher und freier Träger an, das sogenannte partnerschaftliche Verhältnis sowie die Wertegebundenheit der freien Träger. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind drei Grundformen freier Trägerschaft von Bedeutung: Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände und Selbsthilfe- und Initiativgruppen. Ergänzend werden die Fachverbände genannt, die Lobbyisten, aber nicht selber Träger sozialer (Jugend)Arbeit sind. Die Trägertypen stehen dem öffentlichen Träger gegenüber, der auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene agiert. Das KJHG gibt dabei auf Bundesebene die Rahmengesetzgebung vor, landesrechtliche Gestaltungsvorgaben ergänzen diese und die kommunale Ebene ist die der konkreten Ausgestaltung.
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Literatur
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© 2013 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Werthmanns-Reppekus, U. (2013). Freie Träger. In: Deinet, U., Sturzenhecker, B. (eds) Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18921-5_75
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