Zusammenfassung
Die technologische Entwicklung und deren wirtschaftliche Umsetzung in die Praxis haben eine Vielzahl neuer Mediennutzungsmöglichkeiten eröffnet.1 Für sie ist ein passender Rechtsrahmen bereitzustellen, um sie nicht steuerungslos sich selbst zu überlassen. Erforderlich ist die notwendige Regulierung der Multimediadienste, um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, die für das Angebot und die Nutzung dieser Dienste in umfassender und freiheitlicher Art und Weise unerlässlich sind. In Frage stehen dabei so bedeutende Bereiche wie der umfassende Grundrechtsschutz, die Stellung und weitere Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zur Regelung der Multimediadienste.2 Grundvoraussetzung für die Klärung dieser Fragen und damit auch für die freie Entfaltung der Multimediadienste3 sind einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, die die begriffliche Klarstellung und Einordnung neuer Dienste ermöglichen. Nur eine klare ordnungspolitische Grundhaltung kann den Unternehmen hinreichend Freiräume gewähren für Innovationen und Investitionen. Um nicht durch Abwehr sämtlicher denkbarer Gefahren die Freiheit zu beseitigen, ist es sinnvoll, den Kommunikationsbereich weitgehend gesellschaftlicher Selbstregulierung zu überlassen. Aber gleichzeitig ist der Staat gefordert, auf die Entwicklung der Strukturen zu achten bzw. für deren Einrichtung zu sorgen, um so die Freiheit der Meinungsbildung aller zu wahren. Ökonomische Konkurrenz allein reicht dabei nicht aus, um das kulturelle Potential der Kommunikationsordnung optimal zu nutzen.4 Könnten die Multimediadienste dem Rundfunk zugeordnet werden, würde man dieser Komponente gerecht, da die Rundfunkordnung vorrangig auf der Sicherung freier Meinungsbildung basiert und damit kulturell-rechtlich gewichtet wird.5
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Bernard, C. (2001). Rundfunkbegriff und Multimediadienste. In: Rundfunk als Rechtsbegriff. Aktuelle Beiträge zum Öffentlichen Recht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-457-5_5
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