Auszug
Die Ableitung des Basiszinssatzes aus der Rendite festverzinslicher Wertpapiere ist hinsichtlich der zu erfüllenden Äquivalenzbedingungen nur ein bedingt geeignetes Verfahren. Dies folgt auch aus den unterschiedlichen Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Unternehmenswert und den Wert eines festverzinslichen Wertpapiers. Wie die dargestellten Unscharfen bei der Auswahl der Wertpapiere zur Ermittlung des Basiszinssatzes in der Rechtsprechung gezeigt haben, wurden zudem die mit einer typisierten Festlegung verfolgten Ziele der Sicherheit und Nachprüfbarkeit nicht erreicht. Zudem handelt es sich bei festverzinslichen Wertpapieren um eine Anlageklasse, die der Anteilseigner eines Unternehmens gerade nicht gewählt hat. Die Renditen anderer Anlageklassen sind aus Gründen der Vergleichbarkeit besser geeignet, die bestmögliche Alternativanlage zu repräsentieren. Hierbei ist insbesondere auf die Möglichkeit der Verwendung der durchschnittlichen Aktienrendite als Grundlage des Kapitalisierungszinssatzes hinzuweisen.
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(2007). Thesenförmige Zusammenfassung. In: Der Kapitalisierungszinssatz bei der Unternehmensbewertung. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9563-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9563-2_4
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