Auszug
KomponistInnen und TexterInnen sind die UrheberInnen von Musik. Die Urheberschaft eines Musikstückes ist der Auslöser für die weiterfolgende Wertschöpfung, an deren Ende idealerweise die MusikkonsumentInnen stehen. MusikinterpretInnen interpretieren mittels Instrument und/oder Stimme Kompositionen und sind dem Recht nach keine UrheberInnen im eigentlichen Sinn. Vor allem in der Popmusik fallen die beiden Rollen der KomponistIn und der InterpretIn aber häufig zusammen. Unter den InterpretInnen befindet sich auch die Gruppe der StudiomusikerInnen, die im Tonstudio Musik (durch akustische Instrumente oder Stimme) einspielen. Deren Bedeutung ist zwar durch digitale Producing-, insbesondere Sampling-Technology ersetzt oder reduziert worden, aber es wird auch in Zukunft nicht auf ihre im Tonstudio eingespielte Musik verzichtet werden können.
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© 2007 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Musikschaffende und-produzentInnen. In: Popularmusik in der digitalen Mediamorphose. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5463-9_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5463-9_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8350-6074-6
Online ISBN: 978-3-8350-5463-9
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