Auszug
Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses steuerfreie Reisekosten erhalten, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird. Während die zentralen Begriffe des Reisekostenrechts im Zuge der Neuausrichtung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 überwiegend neu formuliert wurden, sind bei den grundsätzlichen Reisekostenarten keine Änderungen vorgenommen worden. Nach R 9.4 Abs. 1 Satz 1 LStR 2008 zählen zu den abzugsfähigen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen auch weiterhin
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Fahrtkosten,
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Verpflegungsmehraufwendungen,
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Übernachtungskosten sowie
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Reisenebenkosten, sofern diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (R 9.4 Abs. 1 Satz 1 LStR 2008). Die berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers, die Reisedauer und der Reiseweg sind aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (R 9.4 Abs. 1 Satz 6 LStR 2008).
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit. In: Das neue Reisekostenrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9773-9_2
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Publisher Name: Gabler
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Online ISBN: 978-3-8349-9773-9
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