Auszug
Im deutschen Ertragsteuerrecht gibt es kein Konzernsteuerrecht im eigentlichen Sinne. Steuersubjekt ist nicht der Konzern als ganzes, sondern jede juristische Person des Konzerns bzw. jeder Anteilseigner. Jede natürliche und juristische Person ist jeweils zunächst mit ihrem gesamten Einkommen zur Besteuerung heranzuziehen (Welteinkommensprinzip). Somit sind mehrere Steuersubjekte innerhalb eines Konzerns vorhanden, so dass die Gefahr einer Mehrfachbesteuerung im Konzern besteht sowohl innerhalb der Konzerngesellschaften als auch auf Ebene der hinter der Konzernspitze stehenden natürlichen Personen als Anteilseigner. Die in den Konzern eingebundenen Personengesellschaften sind nicht selbst einkommensteuerpflichtig, sondern nur Subjekt der Einkommensermittlung und vermitteln die Einkünfte an die dahinter stehenden natürlichen oder juristischen Personen.1
Eine Ausnahme bildet die Gewerbesteuer, die die Personengesellschaft selbst trägt.
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Steuer- und Finanzfragen. In: Konzernsteuerrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9561-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9561-2_4
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0474-4
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