Mit dem Handelsrecht und den IFRS stehen sich zwei Rechnungslegungssysteme gegenüber, die sich sowohl konzeptionell als auch im Hinblick auf die (primäre) Zielsetzung grundlegend unterscheiden. Während das Handelsrecht primär die vorsichtige Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns bezweckt und sich die bilanzielle Behandlung eines konkreten Sachverhalts (grundsatzbasiert) durch Auslegung der gesetzlichen Einzelvorschriften unter Zugrundelegung der GoB bestimmt, sind die IFRS auf die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen ausgerichtet und die bilanzielle Behandlung eines konkreten Sachverhalts ergibt sich in erster Linie aus den umfassenden Regelungen des entsprechenden Standards. Mit den GoB hält das Handelsrecht lückenlose Bilanzierungsregeln bereit, die in jahrzehntelanger (Rechts-) Tradition durch die (höchstrichterliche) Rechtsprechung und Literatur konkretisiert wurden. In weiten Teilen der vergleichsweise jungen und rechtskreisfreien themenbezogenen IFRS bedarf es hingegen (noch) einer Normkonkretisierung, zudem mangelt es an einer gesicherten Auslegung, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass die Gewichtung der qualitativen Anforderungen: Verlässlichkeit, Verständlichkeit, Relevanz und Vergleichbarkeit sowie deren Interaktion (noch) weitgehend unklar ist.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Binger, M. (2009). Zusammenfassung. In: Der Ansatz von Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9493-6_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9493-6_6
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1763-8
Online ISBN: 978-3-8349-9493-6
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