Die Zielsetzung der Rechnungslegung ist im deutschen Recht nicht explizit kodifiziert, sondern nur in Form von Aufgaben für den handelsrechtlichen Jahresabschluss beschrieben. Im Wesentlichen hat der handelsrechtliche Jahresabschluss (Einzelabschluss) neben der Basisaufgabe, der Dokumentation des Geschäftsverlaufs (Dokumentationsfunktion), zwei Aufgaben zu erfüllen: Zum einen soll er die Jahresabschlussadressaten über die Lage des Unternehmens informieren (Informationsfunktion), und zum anderen den erwirtschafteten Gewinn zur Bemessung erfolgsabhängiger Zahlungen ermitteln (Ausschüttungsbemessungsfunktion). Diese Aufgaben ergeben sich indirekt aus den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts, insbesondere aus dem HGB, und können unter Umständen konfligieren. Eine eindeutige Rangordnung der Aufgaben ist aus den gesetzlichen Regelungen nicht unmittelbar ersichtlich. In der Literatur ist daher strittig, ob die Informationsfunktion oder die Ausschüttungsbemessungsfunktion als primäre Funktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses dominiert oder ob es sich um gleichrangige Funktionen handelt.
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Binger, M. (2009). Die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS. In: Der Ansatz von Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9493-6_2
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Publisher Name: Gabler
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