Auszug
Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es nur zwei mögliche Rechtsmittel, die Revision und die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision. Eine Revision des erstinstanzlichen Urteils findet nur statt, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BFH sie zugelassen hat. Der Ausspruch, dass die Revision zugelassen wurde, findet sich im Allgemeinen als Nebenentscheidung im Tenor des Urteils. Schweigt das Finanzgericht in seinem Urteil über die Frage der Zulassung der Revision, ist die Zulassung abgelehnt, denn die Zulassung ist ausdrücklich und eindeutig auszusprechen.1 Im Verlauf der Zeit hat sich der BFH zum Beschwerdegericht gewandelt: 1984 waren noch 78,4 % der Rechtsmittel Revisionen und nur 21,6 % Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision (NZB); 2002 hingegen betrug der Anteil der Revisionen nur noch 25,6 %, der Anteil der Nichtzulassungsbeschwerden dagegen 74,5 %.
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© 2007 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th.Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Rechtsmittel gegen das Urteil. In: Der Steuerprozess. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9203-1_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9203-1_3
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0467-6
Online ISBN: 978-3-8349-9203-1
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