Zusammenfassung
Wenn das handelsrechtliche Ergebnis, Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, im handels- rechtlichen Jahresabschluss festgestellt ist, stellt sich die Frage nach der Ermittlung des steu- errechtlichen Gewinns. Grundsatzlich gibt es drei Möglichkeiten:
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Das Steuerrecht akzeptiert das handelsrechtliche Ergebnis als steuerlichen Gewinn. Die Zahlungsbemessungsfunktion für diverse Steuerarten ware ermittelt
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Das Steuerrecht ignoriert das handelsrechtliche Ergebnis vollkommen und fordert einen eigenen steuerrechtlichen Jahresabschluss
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Das Steuerrecht lehnt sich grundsatzlich an das Handelsrecht an und ermittelt den steu-erlichen Gewinn noch durch Einbringen eigener steuerrechtlicher Vorgaben.
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von Sicherer, K. (2011). Maßgeblichkeitsprinzip. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6690-2_9
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