Zusammenfassung
Der Anhang ist für Kapitalgesellschaften Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB), sofern sie nicht nach § 264 Abs. 3 HGB davon befreit sind. Er hat die Aufgabe der Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Kapitalgesellschaft und darüber hinaus von zusatzlichen Informationen, die keinen unmit- telbaren Zusammenhang mit dem Jahresabschluss haben. Der Anhang tragt dazu bei, ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage zu vermitteln. Er tragt zu Erlauterung der Bilanz und GuV bei und dient somit als In- formations- und Erlauterungsquelle. Die Vorschriften über den Anhang finden sich in den §§ 284-288 HGB. Sie enthalten keine abschliefiende Aufstellung über erforderliche Angaben. Man kann zwischen den Pflichtangaben, Wahlpflichtangaben, zusatzlichen Angaben und den freiwilligen Angaben unterscheiden.
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von Sicherer, K. (2011). Anhang. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6690-2_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6690-2_14
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2947-1
Online ISBN: 978-3-8349-6690-2
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