Der Begriff der Erkenntnis wird im Folgenden synonym als begründetes Wissen über einen Sachverhalt aufgefasst. Je nach Auslegung kann Erkenntnis sowohl als ein Vorgang bezeichnet werden, in welchem das Erkannte von einem Subjekt auf bestimmte Weise aufgefasst wird (im Folgenden: Erkenntniserlangung) 295. Darüber hinaus steht Erkenntnis jedoch auch stellvertretend für den Gegenstand des Wissens (im Folgenden: das Erkannte) 296. Ob jemand zu Erkenntnis gelangt ist, hängt erstens davon ab, ob das Erkannte für sich genommen wahr ist (Wahrheitsbedingung). Des Weiteren hat das erkennende Subjekt im Rahmen seiner Forschungen überzeugend zu rechtfertigen, warum es davon ausgeht, begründetes Wissen über diesen Sachverhalt erlangt zu haben (Rechtfertigungsbedingung) 297. Die Wissenschaft, deren Gegenstand die Behandlung der Frage nach den Bedingungen begründeten Wissens ist, heißt Erkenntnistheorie oder Epistemologie298.
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Gaismayer, J. (2011). Forschungsansatz und Forschungsdesign. In: Verminderung von Hold-up-Risiken in Nachverhandlungssituationen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6150-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6150-1_5
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2645-6
Online ISBN: 978-3-8349-6150-1
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