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Ausgesuchte besondere Aspekte der Revisionsarbeit

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Interne Revision

Zusammenfassung

Nachdem eine rechtliche Verortung der Revision und eine Darstellung der operativen Revisionsarbeit vorgenommen wurden, sollen nun ausgesuchte Einzelaspekte der Revisionsarbeit dar- und zur Diskussion gestellt werden. Dies geschieht – wie es bereits im Vorwort zur 1. Auflage angeklungen war – durchaus mit der Absicht, diese einzelnen Themenund Aspekte der Revisionsarbeit sozusagen gegen die herrschende Meinung zu kommentieren, die herrschende Meinung quasi einmal ins Abseitige zu führen. Dabei verfolgen die Verfasser selbstverständlich das Ziel, zu provozieren – nämlichDebatten, Streitgespräche undAuseinandersetzungen innerhalb des Berufsstandes der Internen Revision.

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Notes

  1. 1.

    Nach Luhmann (1997, Band 2, S. 1106).

  2. 2.

    Ebenda.

  3. 3.

    Siehe Weinberger (2007, S. 26–27).

  4. 4.

    Sprenger (2005).

  5. 5.

    Ebenda, S. 105.

  6. 6.

    Ebenda S. 103.

  7. 7.

    Ebenda S. 103.

  8. 8.

    Förster und Kreuz (2007, S. 194).

  9. 9.

    Ebenda, S. 83.

  10. 10.

    Ebenda, S. 225 ff.

  11. 11.

    Hamel (2002, S. 154).

  12. 12.

    Der Begriff geht zurück auf Luhmann (1994, S. 304): „Illegal wollen wir ein Verhalten nennen, das formale Erwartungen verletzt. Ein solches Handeln kann gleichwohl brauchbar sein.“

  13. 13.

    Zit. n. Luhmann (1997, Band 1, S. 342).

  14. 14.

    Siehe dazu auch Gladwell (2002, S. 141 ff).

  15. 15.

    Zit. n. Zafón (2005, S. 118).

  16. 16.

    Dies in Analogie zu Jean Paul: „Im Reich des Wissens kommt – anders als im physischen – der Schall immer früher an als das Licht.“

  17. 17.

    Nach Goffman (1959, S. 203 ff).

  18. 18.

    Vgl. Schrott (2005, S. 41).

  19. 19.

    Vgl. etwa Andersen (2002, S. 7).

  20. 20.

    Zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik siehe Kundinger (2006, S. 198–208).

  21. 21.

    Vgl. Steppan (2003); Leif (2006); Kurbjuweit (2003).

  22. 22.

    Vgl. Friedrichs (2008).

  23. 23.

    Zit. n. Robbins (2005, S. 551).

  24. 24.

    Zit. n. Hofstede und Hofstede (2005, Seite XI.): „In Asterix, a famous French cartoon, the oldest villager expresses his dislike of visiting foreigners as follows: I don’t have anything against foreigners. Some of my best friends are foreigners. But these foreigners are not from here!“

  25. 25.

    Seneca (2005, S. 173).

  26. 26.

    Hillmann (1994, S. 85): unter dem Stichwort „Beruf“.

  27. 27.

    Vgl. dazu näher Cauers und Häge (DB 2007, S. 1477).

  28. 28.

    Also ein bis zwei Tage weiteren Tagungstourismus (ohne die Vor- und Nachbereitung), die die teilnehmenden Revisoren ihren Unternehmen für die Erledigung der eigentlichen Arbeit fehlen.

  29. 29.

    Siehe ausführlicher bei www.diir.de. unter der Rubrik Zertifizierung.

  30. 30.

    Siehe http://www.diir.de/zertifizierung/iia-zertifizierungen/cia-examen/allgemein/ (Abruf am 27. Mai 2012).

  31. 31.

    Vgl. Eckhard et al. (2002, Anlage 2, S. 16 der Broschüre).

  32. 32.

    Siehe Hofmann (2000, S. 143 f.): „Berufsangehörige dürfen keinen, mit der Aufgabenerfüllung unvereinbaren, anderen Tätigkeiten nachgehen. Selbstverständlich ist, dass sie in geordneten privaten und finanziellen Verhältnissen leben.“

  33. 33.

    Vgl. näher zum Verfahren bei http://www.diir.de/zertifizierung/iia-zertifizierungen/ (Abruf am 27. Mai 2012).

  34. 34.

    Dass das Tragen dieses roten Stoffabzeichens vermutlich eher amerikanischen Gepflogenheiten entspricht und bei uns eher zum Schmunzeln anregt, erwähnt Pfyffer (1999, S. 1173).

  35. 35.

    Vgl. etwa den Tugendkatalog bei Schwager (2000, S. 2337, 2338 f).

  36. 36.

    Dieses Anforderungsprofil hat eine Projektgruppe des damaligen IIR entwickelt, wurde also keineswegs als so abwegig empfunden, wie man meinen müsste. Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision (2002). Heute ist diese Broschüre nicht mehr über das Internet zu erhalten. Gleichwohl ist man geneigt, auf Jane Austens Stolz und Vorurteil zu verweisen, wo die erfolgreiche Führung des großen Anwesens der Pemberleys nur gelingt, weil für die Ställe, Felder, Gärten, Küchen, Gästezimmer und Unterkünfte ein Dutzend von Experten mit präzisen Aufgabenbeschreibungen bestellt ist.

  37. 37.

    Hakelmacher (ZIR 2001, S. 1, 3). Hakelmacher, ebd., dazu weiter: „Die Grundsätze des Deutschen Instituts für Interne Revision stellen auf … engelgleiche Prüfer ab. Sie fordern, dass diese ‚bei der Ausübung ihres Berufes immer nach einem hohen Niveau an Kompetenz, Moral und Würde streben‘. Wo soll das enden?“

  38. 38.

    Das meint wohl auch Schwager (DB 2000, S. 2337, 2339): „… Die persönlichen wie auch die fachlichen Anforderungen an die Angehörigen diesen Berufsstands sind bereits jetzt hoch; dass die Realität in den Revisionsabteilungen zum Teil heute noch anders aussieht, steht dem nicht entgegen.“

  39. 39.

    Lehnartz (2005, S. 7).

  40. 40.

    Ob da für den Revisionsmann noch eine private (Liebes-)Beziehung zu einer Mitarbeiterin (u. U. sogar ehewidrig) drin wäre? Vgl. zu diesem Beispiel des Versuchs eines Aufoktroyierens amerikanischer Wertvorstellungen in deutschen Unternehmen die Wal-Mart Entscheidung des LAG Düsseldorf, DB 2006, 162, 165: Privatangelegenheit, die den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu interessieren hat. Die von Wal-Mart eingeführte Ethikrichtlinie hatte u. a. bestimmt, dass Mitarbeiter nicht mit jemanden ausgehen oder eine Liebesbeziehung eingehen dürfen, der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann oder deren Arbeitsbedingungen von der anderen Person beeinflusst werden können.

  41. 41.

    Vgl. die Fragenaufzählung bei Hofmann (2000, S. 149, FN 94).

  42. 42.

    Definition nach: Bundeskriminalamt (2004).

  43. 43.

    Einen Gesamtüberblick über den internationalen Forschungsstand gibt Graf Lambsdorff (2005). Eine „Skizze der deutschen Forschungslandschaft zum Thema Korruption“ zeichnet Transparency International Deutschland in einer pdf-Datei mit diesem Titel, abzurufen über http://www.transparency.de/Forschung.1051.0.html (Abruf am 28. Mai 2012). Einen relativ umfassenden Überblick für den Praktiker bietet Dölling (2007).

  44. 44.

    „… the misuse of public power for private profit.“, vgl. Senturia, Corruption, Political, in: Seligman et al. (1931, S. 448–452).

  45. 45.

    Vgl. Bernhard (2004, S. 18).

  46. 46.

    Vgl. dazu und zu dem Folgenden: Pritzl (1999, S. 1 ff.).

  47. 47.

    Darf man angesichts von Korruptionsskandalen bei Siemens, MAN, Ferrostaal als prominenteste Fälle sagen, das trifft auch auf den renommierten Wirtschaftsstandort Deutschland zu? Der deutsche „Wirtschaftspatriot“, getragen vom kollektiven „Wir sind wieder wer“, ist irritiert und verunsichert.

  48. 48.

    Pritzl (ebd., S. 3). Immerhin wird aus wohlfahrtstheoretischer Sicht darauf hingewiesen, dass Korruption unter bestimmten Bedingungen auch zu effizienteren Allokationen führen kann.

  49. 49.

    So Fischer (2012, Vorbem. zu § 298 Rn. 6).

  50. 50.

    Fischer (2012, § 299 Rn. 2, 21).

  51. 51.

    Fischer (2012, § 299 Rn. 11a, 16).

  52. 52.

    Bundeskriminalamt (2010).

  53. 53.

    PricewaterhouseCoopers (2011).

  54. 54.

    KPMG (2010).

  55. 55.

    Anmerkung der Verfasser: Darunter versteht man die Möglichkeit von Vertretern des (Top-)Managements, im Unternehmen eingerichtete Kontrollmechanismen unter Ausnutzung ihrer Führungs- und Machtposition zielgerichtet und relativ mühelos aushebeln zu können.

  56. 56.

    Wells (2004).

  57. 57.

    Vgl. Wittgenstein (1963, S. 7): „Was sich überhaupt sagen lässt, lässt sich klar sagen; und wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen.“

  58. 58.

    Schruff (2003, S. 901, 906).

  59. 59.

    Hefendehl (JZ 2006, S. 119, 124 m. w. N.).

  60. 60.

    Vgl. das Wortspiel in Säcker und Boesche (2006, S. 897).

  61. 61.

    Samson und Langrock (BB 2007, S. 1684).

  62. 62.

    Eigen (2007, S. 33): „… Das war für mich eine Riesenenttäuschung. Siemens hat seit Jahren eng mit uns zusammengearbeitet. Viele haben uns gewarnt, das sei alles nur window dressing. Wir haben immer gesagt, man müsse Vertrauen haben. Am Ende wurde unser Vertrauen missbraucht.“

  63. 63.

    Hefendehl (JZ 2006, S. 119, 122, 124 f.) verweist darauf, dass – entsprechend dem Vorbild der US-amerikanischen Sentencing Guidelines – die Einrichtung von Normbefolgungsprogrammen nach den Strafzumessungsrichtlinien auch in Deutschland wie ein Schutzschild gegen die Bestrafung des Unternehmens, mindestens aber eine wesentlichen Strafmilderung bewirke. Das sei „ganz nüchtern“ auch ein Grund zur Einführung von Compliance-Programmen.

  64. 64.

    In einigen Bekenntnissen zu seinen Moralvorstellungen durchaus glaubwürdig Ackermann (2007, S. 44, 47): „… Aber wenn es um Geschäfte geht, bei denen man sich in kriminellen Grauzonen bewegt, gibt es einen ganz hohen moralischen Anspruch. Ich erinnere mich nicht, dass wir je gesagt hätten: ‚Das ist unmoralisch, aber profitabel.‘ Das habe ich noch nie gehört, und es würde auch niemand wagen, das zu sagen.“

  65. 65.

    Darauf verweisen zu Recht Samson und Langrock (DB 2007, S. 1684, 1686). Dass tatsächlich gerade auch das Top-Management in korrupte Handlungen involviert sein kann, wird in ihrem ansonsten sehr instruktiven Beitrag allerdings vernachlässigt.

  66. 66.

    De Rougement (2001, S. 132–164 (149)).

  67. 67.

    Speziell zur Philosophie von entgeltlichen Zielvereinbarungen vgl. Berwanger (2005, S. 102 m. w. N.).

  68. 68.

    Schünemann (2005, S. 349, 361).

  69. 69.

    Hefendehl (JZ 2006, S. 119, 123).

  70. 70.

    Hefendehl (JZ 2006, S. 119, 125).

  71. 71.

    Vgl. Samson und Langrock (2007, S. 1684) und Krause (2007, S. 2).

  72. 72.

    So ein ehemaliger Siemens-Manager, vgl. dazu den Artikel „Mach es, und lass dich nicht erwischen.“, von Gehrmann (2007, S. 27).

  73. 73.

    … nach dem Siemens-Grundsatz „Mach es, und lass dich nicht erwischen.“, so auch der Titel des Berichts von Gehrmann (2007, S. 27).

  74. 74.

    Vgl. PricewaterhouseCoopers (2011, S. 59).

  75. 75.

    Hefendehl (JZ 2006, S. 119, 124) spricht insoweit von einer Zweiklassengesellschaft: „Die unteren Chargen mögen bitte die Werte hochhalten und damit das Bild eines integren Unternehmens befördern, im Vorstand gesucht wird aber nach wie vor der toughe Riskmanager, der bereit ist, etwa in der Automobilbranche bis an die Grenze des Legalen oder auch ein wenig darüber hinaus die Zulieferer unter Druck zu setzen.“ Vgl. auch Zachert (2007).

  76. 76.

    So Gerhard Cromme über die Siemens-Affäre. Zitiert nach Wildhagen und Hennersdorf (2007, S. 61).

  77. 77.

    Das ist wohl einhellige Meinung im Schrifttum. Vgl. etwa Krause (BB Special 8/2007, S. 2 ff).

  78. 78.

    Vgl. z. B. Dölling (2007); auch Stierle (ZIR 2006, S. 109).

  79. 79.

    Vgl. dazu auch Zimmer und Stetter (BB 2006, S. 1445) und Fischer (BB 2007, S. 997).

  80. 80.

    Vgl. KPMG (2010, S. 11 f).

  81. 81.

    Vgl. Stierle (ZIR 2006, 109 f).

  82. 82.

    Abschreckende Wirkung auf den potentiellen Täter hat insbesondere ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, weniger beeindruckend für ihn ist das Potential der ihm drohenden Sanktion.

  83. 83.

    Vgl. den Artikel von Perina (2007, Geld spezial, S. 33). Die Behauptung, dass im Fall Mannesmann ein solches network gearbeitet hat, ließe sich wohl nicht belegen. Der BGH verurteilte aber immerhin Aufsichtsratsmitglieder, die Sonderzahlungen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder billigten, vgl. Berwanger (Der Aufsichtsrat 2012, S. 134).

  84. 84.

    Vgl. auch die launigen – und trotzdem treffenden – Überlegungen von Hakelmacher (ZIR 2001, S. 2, 6) dazu: „Kritische Bemerkungen, die sich auf das Topmanagement beziehen, sind nur zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Sie können bei den zuhörenden Topmanagern einen Schock auslösen, der zur Amtsunfähigkeit führen kann … Der erfahrene Revisionsmanager weiß, dass solche Friktionen ein Unternehmen stärker erschüttern können, als eine total abgebrannte, unterversicherte Produktionsstätte … Bei Begegnungen mit dem Aufsichtsrat sollte der Revisionsmanager nicht vergessen, dass er immer noch Unternehmensangehöriger und Untergebener des Vorstands ist. Insofern sollte er, wenn er sich nicht pensionsreif fühlt, vor eigenständigen Bekenntnissen sorgfältig studieren, wie der Vorstand mit dem Aufsichtsrat umgeht.“ Insoweit sehr blauäugig Rodewald und Unger (BB 2007, S. 1629, 1632 f.), die dem Compliance-Officer in solchen Fällen zunächst die Ansprache gegenüber einem unbetroffenen Geschäftsleitungsmitglied und ggf. danach, als „Eskalationsroutine“, eine Befassung des Aufsichtsrats anraten.

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Berwanger, J., Kullmann, S. (2012). Ausgesuchte besondere Aspekte der Revisionsarbeit. In: Interne Revision. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3879-4_4

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