Zusammenfassung
Die Verhandlungen mit den Bietern liegen zeitlich zwischen der Eröffnung der Angebote und dem Zuschlag. Nicht an die VOB/A gebundenen Auftraggebern ist die Verfahrensweise beim Abschluss von Verträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich freigestellt; sie können nach Abgabe der Angebote durch die Bieter mit diesem frei verhandeln. Bei an die VOB/A gebundenen Auftraggebern gilt dagegen gemäß § 15 VOB/A ein grundsätzliches Verhandlungsverbot, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt. Bei Vergaben nach der VOB/A widersprechen Verhandlungen des Auftraggebers mit den einzelnen Bietern in dieser Phase der Vergabe dem Wettbewerbsprinzip der VOB. Verhandlungen dieser Art können prinzipiell nur Aufklärungsverhandlungen hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters und hinsichtlich der Angebote selbst sein. So kann z. B. ein ungenauer technischer Ausdruck im Ausschreibungstext eine Klarstellung benötigen. § 15 VOB/A ist mit „Aufklärung des Angebotsinhaltes“ überschrieben. Es soll also klar zum Ausdruck kommen, dass diese Vergabeverhandlungen tatsächlich nur Aufklärungsverhandlungen sein sollen bzw. sein dürfen.
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© 2011 Vieweg+Teubner Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Leimböck, E., Klaus, U.R., Hölkermann, O. (2011). Die Vertragskalkulation. In: Baukalkulation und Projektcontrolling. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-8311-7_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8348-8311-7_5
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8348-1506-4
Online ISBN: 978-3-8348-8311-7
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