Auszug
Prinzipiell gliedert sich die Therapie im Rahmen der Psychiatrie immer in eine freiwillige, bei der es, wie sonst auch in der Medizin, nur dann zur Behandlung kommt, wenn der Therapeut eine Störung diagnostiziert und der Patient die Therapie wünscht, und eine nicht freiwillige Behandlung, die indiziert wird, wenn eine psychiatrisch benennbare Störung vorliegt, gleichzeitig akute Selbst- und oder Fremdgefährdung besteht und fehlende Einsicht des Patienten in die Behandlungsnotwendigkeit. Da auch bei den Patienten, die aus eigenem Antrieb eine Poliklinik oder einen niedergelassenen Therapeuten aufsuchen, soziale Bewertungen ihrer Störung für die Entscheidung zur Therapie eine wesentliche Rolle spielen, ist bei allen Therapiesuchenden von einer konfliktreichen Motivation auszugehen. Freiwilligkeit hat daher eine unscharfe Grenze.
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© 2007 Steinkopff Verlag Darmstadt
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(2007). Rechtsfragen. In: Berner, W., Hill, A., Briken, P., Kraus, C., Lietz, K. (eds) Behandlungsleitlinie Störungen der sexuellen Präferenz. Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie, vol 8. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1775-2_11
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Publisher Name: Steinkopff
Print ISBN: 978-3-7985-1774-5
Online ISBN: 978-3-7985-1775-2
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