Auszug
Unter Export wird der grenzüberschreitende Verkauf von Waren und Dienstleistungen verstanden. Konstitutiv für ein Exportgeschäft ist das Überschreiten von Staatsgrenzen. Sachgüterexport liegt vor, wenn physisch greifbare Waren, wie Halb- und Fertigprodukte sowie Rohstoffe ins Ausland verkauft werden. Der Sachgüterexport wird daher auch als sichtbarer Export bezeichnet. Dienstleistungsexport liegt vor, wenn der Auftraggeber und der Auftragnehmer aus verschiedenen Staaten stammen. Als Dienstleistungsexport gelten beispielsweise entgeltlich erbrachte Dienstleistungen für ausländische Kunden, wie z.B. Beratungs-, Montage-, Service-, Transport- sowie Versicherungsleistungen. Dienstleistungsexporte werden auch als unsichtbare Exporte bezeichnet.
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(2007). Erscheinungsformen und Geschäftssysteme im Außenhandel. In: Außenhandel. Physica-Lehrbuch. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-7908-1725-6_3
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Publisher Name: Physica-Verlag HD
Print ISBN: 978-3-7908-1724-9
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