Zusammenfassung
Die Verschreibung von starken Analgetika ist in den einzelnen Ländern verschieden gesetzlich geregelt. Allen deutschsprachigen Ländern gemeinsam ist, dass diese gesetzlichen Regeln die Verschreibung starker Analgetika sehr ungünstig beeinflussen und damit eine adäquate Behandlung schmerzleidender Patienten in einem hohen Ausmaß beeinträchtigen. Ein und dieselbe Substanz wird, wenn sie unter diese gesetzlichen Regeln fällt, die in der Bundesrepublik und in der Schweiz Betäubungsmittelverordnung und in Österreich Suchtgiftverordnung heißen, deutlich seltener verschrieben als dies der Fall ist, wenn sie wie andere Arzneimittel auf einem Normalrezept verordnet werden kann. D.h.mit anderen Worten, dass nicht die pharmakologischen Wirkungen oder die Nebenwirkungen die Häufigkeit der Verschreibung beeinflussen, sondern eine gesetzliche Bestimmung, die zwar die Rezeptur etwas komplizierter macht, aus medizinisch therapeutischer Sicht jedoch völlig bedeutungslos ist. Das gibt zu denken.
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Beubler, E. (2012). Verschreibung und Rezeptur starker Analgetika. In: Kompendium der medikamentösen Schmerztherapie. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-1282-3_11
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