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Zusammenfassung

Mit den multilateralen Abkommen zu Beginn der 1920er Jahre wurde der Kampf gegen Staatenlosigkeit und für eine gesicherte Rechtsstellung der Betroffenen begonnen, der über die Kodifikationen Den Haags bis zum Abschluss der UN-Übereinkommen zur Mitte des 20. Jahrhunderts führte. Wenngleich manche dieser Maßnahmen ihre Gültigkeit nicht verloren haben1113, sind die beiden UN-Übereinkommen von 1954 und 1961 — in Hinblick auf deren Bestimmungen — als die umfassendsten und bei den Staaten meistakzeptierten zu qualifizieren. Ungeachtet des Umstandes, dass — verglichen mit der Mitgliederzahl der Vereinten Nationen — bloß eine Minderheit den Übereinkommen beigetreten ist, liegt die Zahl der Mitgliedstaaten dennoch höher als bei allen vorangegangenen internationalen Maßnahmen. Dass den UN-Übereinkommen auch von anderen internationalen Organisationen hoffnungsvoll viel Lösungspotential zugeschrieben wird, zeigt sich in der 1959 ergangenen Empfehlung des Europarates an seine Mitgliedstaaten, die UN-Konventionen anzunehmen. Ob diese Maßnahmen reichen werden, Staatenlosigkeit auch in Zukunft zu verhindern, wird erst die künftige Geschichte zeigen. Aus entwicklungshistorischer Sicht wurde mit den UN-Übereinkommen aber jedenfalls ein positiver Grundstein für allfällige weitere Maßnahmen gelegt.

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Stiller, M. (2011). Schlussfolgerungen. In: Eine Völkerrechtsgeschichte der Staatenlosigkeit. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0785-0_12

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