Zusammenfassung
Der amerikanische Präsident steht im vollen Rampenlicht der Weltbühne. Seine Macht im eigenen Lande ist jedoch begrenzt.1 Viele Maßnahmen und Verhaltensweisen des Präsidenten sind nur verständlich, wenn man die Machtfülle des Kongresses im amerikanischen Regierungsprozeß voll in Rechnung stellt. Dank eines merkwürdigen, für europäische Vorstellungen äußerst seltsamen Prinzips, des sogenannten Senioritätsprinzips — das allerdings seit Beginn der 70er Jahre eine gewisse Lockerung erfahren hat — ist es hier einigen Männern, deren Namen mitunter selbst im eigenen Lande so gut wie unbekannt sind, möglich, im Kongreß und über den Kongreß eine politische Machtposition aufzubauen, die in bestimmten staatlichen Zuständigkeitsbereichen selbst der des Präsidenten mehr als ebenbürtig zu sein vermag.
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Literatur
Vgl. dazu oben S. 65 f., dort bes. Anm. 16.
Woodron Wilson: Congressional Government, Boston 1885.
Näheres hierzu und zum folgenden mit eingehenden Nachweisungen in meinem Aufsatz „Das,Rules Committee’ des amerikanischen Repräsentantenhauses: Eine Machtbastion“, in: Politische Vierteljahresschrift, Heft 4, Dez. 1967, S. 585–607, hier bes. S. 586 ff.
Daß die Senioritätsregel keineswegs auf die Ausschußbesetzung bzw. Wahl der Ausschußvorsitzenden beschränkt ist, sondern ein weit allgemeineres Selektionsprinzip darstellt, hebt Galloway hervor: “The rule of seniority is a factor not only in the choice of committee chairmen, but also in the distribution of office suites in the House Office Buildings, in committee assignments, in the appointment of members of the influential conference committees, and even in the protocol of social life in the nation’s capital. Seniority in the House of Representatives is a major factor in giving a member position and influence in the Congress and in Washington.” George B. Galloway: History of the House of Representatives, 2. Auflg., New York 1972, S. 34.
Als die Demokraten im Repräsentantenhaus zu Beginn des 89. Kongresses (Januar 1965) ihren Fraktionskollegen John B. Williams (Miss.) und Albert W. Watson (S.C.) die Seniorität entzogen, da sie sich während der Wahl 1964 öffentlich für die Präsidentschaft des republikanischen Kandidaten Goldwater und gegen Johnson erklärt hatten, bedeutete dies eine ausgesprochene Sensation. Es war das erste Mal seit 1911, daß ein derartiger Sanktionsakt von der demokratischen Fraktion mit Mehrheit beschlossen wurde.Auf republikanischer Seite gab es mehrere ähnlich gelagerte Fälle in den zwanziger Jahren, zumeist in Verbindung mit der Präsidentschaftskandidatur LaFolletts als „Progressiver“. Näheres hierzu bei Clarence A. Berdahl ”Party Membership in the United States“, in: APSR, Bd. 36, 1942, Teil I, S. 16–50 und Teil II, S. 241–262.Zum Fall Williams—Watson siehe auch den interessanten Beitrag von Daniel Rapoport ”Mr. Blatnik Plans a Purge“, in: The Reporter, 3. Dezember 1964, S. 32–34 sowie ”Congressional Quarterly Weekly Report“, Nr. 2 (8. Januar 1965), S. 33 und Nr. 25 (18. Juni 1965) S. 1185.
Zu den Erfahrungen, die die Präsidenten Kennedy, Johnson und Nixon mit ihrem Gesetzgebungsvorhaben im Kongreß machten, siehe jetzt Jürgen Hartmann: Der amerikanische Präsident im Bezugsfeld der Kongreßfraktionen, Berlin 1977.
Kongreßdistrikt im Nordosten Missouris, in dem es bis zum heutigen Tage keine größere Stadt gibt. Am gleichen Tage im März 1923, da der Demokrat Cannon erstmals seinen Abgeordnetensitz im Repräsentantenhaus einnahm, beendete sein Namensvetter Joseph Cannon, Republikaner aus Illinois, ein Nachbar also, seine berühmt-berüchtigte Kongreßkarriere. Clarence Cannon hatte die Stärken und Schwächen, Aufstieg und Niedergang des Speaker Cannon wohl studiert. Während Joseph seine „Diktatur“ ausbaute, lehrte Clarence — geboren am 11. April 1879 — als Geschichtsprofessor am Stephens College in Missouri (1904–1908). Zugleich studierte er Jura. 1908 eröffnete er eine Rechtspraxis.
Darauf beruhte lange Zeit, und teilweise noch heute, die besondere Machtstellung der süddemokratischen Abgeordneten im Rahmen der demokratischen Kongreßmehrheiten. Dazu oben S. 316, Anm. 12.
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Steffani, W. (1979). Seniorität im amerikanischen Kongreß: Das Beispiel Cannon. In: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14351-2_15
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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