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Mehrheitswahlrecht — Mittel zur Demokratisierung oder Formierung der Gesellschaft?

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Parlamentarismus ohne Transparenz

Part of the book series: Kritik ((K,volume 3))

Zusammenfassung

Die Frage einer Wahlrechtsänderung hat bisher vorwiegend konservative Wissenschaftler oder — meist „liberal“ eingestellte — Positivisten beschäftigt, während es nur Ansätze zu einer kritischen Analyse der Wahlrechtsfrage gibt und eine kohärente linke Position in diesem Bereich noch nicht entwickelt wurde (1). Bei der Notstandsfrage war es eher umgekehrt: da dominierten die linken Kritiker auch im wissenschaftlichen Bereich, nachdem die Diskussion einmal in Gang gekommen war. In ihrer Bedeutung für die staatlich-politische Organisation steht die Wahlrechts-nicht hinter der Notstandsfrage zurück: sie regelt die Form der Machtzuweisung an die Parteien in Wahlen, während die Notstandsgesetzgebung ein Bündel außerordentlicher Machtzuweisungen für Notstandsfälle umfaßt. In beiden Fällen geht es zentral um die politische Macht, genauer: um Versuche der Machtkonzentration. In beiden Fällen wird das politische Leben auch außerhalb von Wahlen bzw. Notstandsfällen stark beeinflußt. Das relative Desinteresse der Linken an der Wahlrechtsfrage hat wohl mehrere Gründe: die Entfremdung vom parlamentarisch-politischen Betrieb, die weder Wahlen noch Wahlrechtsfragen mehr wichtig nimmt; das Fehlen einer linken Partei von relevanter Größe, deren Vorhandensein die Wahlsystemfrage für die Linken so konkret machte wie für die Liberalen_das Vorhandensein der FDP; auch die Enttäuschung ülier die Folgenlosigkeit der oppositionellen Notstandsbewegung wirkt nach. Wenn die Einsicht wächst, daß das Wahlrecht nicht unwichtiger als die Notstandsfrage ist und daß die Einführung eines Mehrheitswahlrechts ein weiteres Instrument zur „Schließung“ des politischen Systems der Bundesrepublik darstellt, dann müßte es noch einmal möglich sein, wenn nicht diese Strukturveränderung zu verhindern, so doch zumindest, sie öffentlich ihres technizistischen Charakters zu entkleiden. Was hier heute an Bemühungen versäumt wird, das politische System noch einigermaßen offenzuhalten, muß später vielfach an Kraft investiert werden, um das System wieder zu öffnen. Diese These läßt sich mit einem kurzen Blick in die Wahlrechtsgeschichte erhärten.

Eine frühere Fassung dieses Aufsatzes erschien — allerdings ohne den erwarteten redaktionellen Hinweis — als Vorabdruck in „Blätter für deutsche und Internationale Politik“ (Oktober 1969)

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Anmerkungen

  1. Die Literatur zur Wahlrechtsfrage füllt halbe Bibliotheken. Hier seien einige deutsche Titel mit (sehr verkürzten) Hinweisen auf die politische oder wissenschaftstheoretische Position der Autoren genannt. Starken Anteil an der westdeutschen Wahlrechtsdiskussion haben die konservativen Politologen und entschiedenen Anhänger eines Mehrheitswahlrechts Hermens und Unkelbach. Zwei ihrer wichtigsten Veröffentlichungen sind: Ferdinand A. Hermens, Demokratie oder Anarchie? Untersuchung über die Verhältniswahl, 2. Aufl., Köln und Opladen 1968. Helmut Unkelbach, Grundlagen der Wahlsystematik. Stabilitätsbedingungen der parlamentarischen Demokratie, Göttingen 1956. Von einer linksliberalen Position aus kommt Kiichenhoff in einer aktuellen, auf die Bundesrepublik bezogenen Analyse der Wahlrechtsfrage zu einer negativen Beurteilung der Mehrheitswahl: Erich Küchenhoff, Volkslegitimation, Stabilität und Kontrolle des Regierens unter Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht, in: Horst Zillefien (Hrsg.) Mehrheitswahlrecht? Beiträge zur Diskussion um die Änderung des Wahlrechts, Stuttgart, Berlin 1967, S. 44–65. Eine Rechtfertigung auf der Grundlage erhält einer parteienstaatlichen Staatstheorie erhält das Verhältniswahlrecht bei Gerhard Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, 3. Aufl., Karlsruhe 1967. Die bisher interessanteste kritische Analyse stammt von Thomas von der Vring, Reform oder Manipulation? Zur Diskussion eines neuen Wahlrechts, Frankfurt 1968 (mit Bibliographie). Ihrem Selbstverständnis nach müßte man wohl die Berichte der beiden vom Innenminister eingesetzten Wahlrechtskommissionen als positivistisch bezeichnen. Der erste Bericht steht noch in der Tradition relativ abstrakter staatsrechtlicher Diskussion über die Wahlsysteme und impliziert viele soziologische und politologische Hypothesen, die als solche nicht kenntlich gemacht werden. Die erste Kommission kam u.a. deshalb nicht zu einer Empfehlung für ein bestimmtes Wahlrecht, weil sie in Mehrheits-und Verhältniswahlrechtler zerfiel: Grundlagen eines deutschen Wahlrechts. Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Wahlrechtskommission, Bonn 1955. Die zweite Kommission wurde von vomeherein so zusammengesetzt, daß die Empfehlung eines Mehrheitswahlrechts zu erwarten war. Diese wurde denn auch gegen eine Stimme gegeben. Der Bericht ist soziologisch und politologisch wesentlich interessanter als der der ersten Kommission: Zur Neugestaltung des Bundestagswahlrechts. Bericht des vom Bundesminister des Innern eingesetzten Beirats für Fragen der Wahlrechtsreform, Bonn 1968. Ebenfalls noch einem positivistischen Wissenschaftsverständnis verhaftet ist die in das Thema einführende Arbeit des Verfassers, in der u.a. die Auswirkungen des in der Bundesrepublik geltenden Wahlrechts den voraussichtlichen Auswirkungen nach Einführung eines Mehrheitswahlsystems gegenübergestellt (aber nicht bewertet) werden: Joachim Raschke, Wie wählen wir morgen? Verhältnis-.der Mehrheitswahl in der Bundesrepublik, 4. Aufl., Berlin 1969. An wissenschaftlichen Zeitschriften, die sich mit der Wahlrechtsfrage beschäftigen, sind im wesentlichen zwei zu nennen: Die “Politische Vierteljahresschrift” hat in den letzten Jahren einige,auch kontroverse Analysen zu diesem Themenbereich herausgebracht; das von Ferdinand A. Hermens herausgegebene Jahrbuch “Verfassung und Verfassungswirklichkeit” (erscheint seit 1967) befaßt sich fast ausschließlich und durchweg von der Position der Mehrheitswahlrechtler mit der Wahlrechtsfrage, wobei der internationale Vergleich eine große Rolle spielt.

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  2. Vgl. Stein Rokkan, Electoral Systems, in: International Encyclopedia of the Social Sciences 1968, Band 5, S. 12.

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  3. Vgl. Karl Braunias, Das parlamentarische Wahlrecht. Ein Handbuch über die Bildung der gesetzgebenden Körperschaften in Europa, Band 2, Berlin, Leipzig 1932, S. 201 ff.

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  4. Stein Rokkan, a.a.O., S. 13.

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  5. Für Leibholz gehört die Verhältniswahl notwendig zum modernen Parteienstaat, während der liberal-repräsentative Parlamentarismus zwingend mit der Mehrheitswahl verbunden sei. Widersprüche und methodologische Schwäche der phänomenologischen Betrachtungsweise in der Leibholzschen Wahlrechts-und Parteienstaatstheorie hat Underberg, selbst ein entschiedener Anhänger der Mehrheitswahl, treffend nachgewiesen, vgl. K.I. Underberg, Zur Wahlrechts-und Parteienstaatstheorie von Gerhard Leibholz, in: Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Jahrbuch 1967, Teil 2, Köln und Opladen 1967, S. 222–256. Obwohl Leibholz Anhänger des Verhältniswahlrechts und einer identitären Demokratiekonzeption ist (die allerdings unverständlicherweise als weitgehend realisiert ausgegeben wird), läßt sich auf seine Schriften eine kritische Position in der Wahlrechtsfrage auch deshalb nicht stützen, weil er bei der Analyse von Institutionen gesellschaftliche Realfaktoren weitgehend ausklammert.

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  6. Otto Kirchheimer, Der Wandel des westeuropäischen Parteiensystems, in: Politische Vierteljahresschrift, 6. Jg., Heft 1, März 1965, S. 20 ff.

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  7. Bodo Zeuner, Innerparteiliche Demokratie, Berlin 1969.

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  8. Für viele: Günter Gaus, Bonn ohne Regierung? Kanzlerregiment und Opposition München 1965.

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  10. Zur Berechtigung dieser Begriffe und ihrer inhaltlichen Bestimmung vgl. Reinhard Kühnl, Rechts und links als politische Grundkategorien, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, XII. Jg., Nov. 1967, Heft 11, S. 1166 ff.

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  11. Im Manifest „Aufruf an alle Deutsche“ zur Bundestagswahl 1953 hat die CDU das Selbstverständnis einer „Volkspartei” auf eher komische Art verdeutlicht: „Die Politik der Union dient dem Wohle aller Schichten unseres Volkes in Stadt und Land, den Männern und Frauen, den Jungen und Alten, den Einheimischen, Vertriebenen und Flüchtlingen, den Arbeitern, Angestellten und Unternehmern, den Bauern, Handwerkern und Kaufleuten, den Beamten und Soldaten, den Forschern, Erziehern und allen in freien Berufen Schaffenden.“ Zitiert nach: Ossip K. Flechtheim (Hrsg.), Dokumente zur parteipolitischen Entwicklung in Deutschland seit 1945, z. Band, Berlin 1963, S. 128.

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  14. Diese zusammenfassende Kritik hat von verschiedenen Veröffentlichungen profitiert, u.a. von: Wolfgang Abendroth, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Aufsätze zur politischen Soziologie, Neuwied und Berlin 1967; Wolfgang Abendroth, Kurt Lenk (Hrsg.), Einführung in die politische Wissenschaft, Bem und München 1968; Johannes Agnoli, Die Transformation der Demokratie, in: ders., Peter Bruckner, Die Transformation der Demokratie, Berlin 1967; Leib Basso, Zur Theorie des politischen Konflikts, Frankfurt 1969; André Gorz, Der schwierige Sozialismus, Frankfurt 1968; André Gorz, Zur Strategie der Arbeiterbewegung im Neokapitalismus, Frankfurt 1967; Jürgen Habermas, Reflexionen über den Begriff der politischen Beteiligung, in: Habermas,Friedeburg, Oehler, Weitz, Student und Politik. Eine soziologische Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten, Neuwied und Berlin 1961, S. 13–55; Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft 2. Aufl., Neuwied und Berlin 1965; Otto Kirchheimer, Zur Frage der Souveränität, in: ders., Politik und Verfassung, Frankfurt 1964. S. 57–95.

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  15. Vgl. Ferdinand A. Hermens, Helmut Unkelbach, Die Wissenschaft und das Wahlrecht, in: Politische Vierteljahresschrift, B. Jg., Heft 1, März 1967, S. 12 f., und Horst Zilleßen, Die Wahl in der parlamentarischen Demokratie, in: ders. (Hrsg.) a.a.O., S. 16 ff.

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  16. Zur Neugestaltung des Bundestagswahlrechts, Bericht des vom Bundesminister des Innern eingesetzten Beirats tür Fragen der Wahlrechtsreform, Bonn 1968, S.12f.

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  17. Ebenda, S.13.

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  18. Ebenda, S. 12.

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  19. Für eine von der herrschenden Lehre abweichende plebiszitäre Interpretation des Grundgesetzes vgl. Wolfgang Abendroth, Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme, Pfullingen 1966.

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  20. Vgl. z.B. Joseph Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, 2. Aufl., Bern 1950, und Wilhelm Hennis, Amtsgedanke und Demokratiebegriff, in: ders., Politik als praktische Wissenschaft. Aufsätze zur politischen Theorie und Regierungslehre, München 1968, S. 48–64.

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  21. Thomas Ellwein, Aspekte der Wahlrechtsreform in der Bundesrepublik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung, Das Parlament, Bl. 4/68, 3. April 1968, S. 21 f.

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  22. Karl-Heinz Naßmacher, Das österreichische Regierungssystem. Große Koalition oder alternierende Regierung? Köln und Opladen 1968, S. 146 f.

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  23. Vgl. z.B. Wilhelm Hennis, Große Koalition ohne Ende? Die Zukunft des parlamentarischen Regierungssystems und die Hinauszögerung der Wahlrechtsreform, München 1968, S. 31 ff.

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  24. Z.B. Thomas Ellwein, a.a.O., S. 22 f.

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  25. Z.B. Friedrich Schäfer, Ist die Zeit reif für ein funktionsgerechtes Wahlrecht? In: Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Jahrbuch 1968, Teil 2, Köln und Opladen 1968, S. 158.

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  26. Satz des Chefredakteurs des „Rheinischen Merkurs“, Anton Böhm, in seinem Leitartikel vom 19. Juli 1968, zit. nach: Paul Lücke, Ist Bonn doch Weimar? Der Kampf um das Mehrheitswahlrecht, Frankfurt, Berlin 1968, S. 10

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  27. Vgl. Karl-Heinz Naßmacher, a.a.O., S. 105 ff.

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  28. BVerfG 20, 81 f.

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  29. Für eine gesamtgesellschaftliche Einordnung der Vorbeugehaft vgl. Martin Bennhold, Die Vorbeugehaft und ihre Funktion in der gegenwärtigen Phase der Entwicklung der BRD, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, XIV. Jg., Heft 2, Februar 1969, S. 131–143.

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  30. Thomas Ellwein, a.a.O., S. 22. Bei einem konservativen Politologen wie Hermens wird ein statischer Stabilitätsbegriff verwendet, der sich negativ bestimmt durch die Abwesenheit oder geringe Größe radikaler Parteien und durch das Fehlen wirtschaftlicher und politischer Krisen. Vgl. Ferdinand A. Hermens, Wirtschaftliche und staatliche Stabilität, Frankfurt, Bonn 1964. Ein solcher Stabilitätsbegriff beherrscht auch weite Teile der öffentlichen Debatte.

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  31. Paul Lücke, a.a.O.

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  32. Ebenda, S. 7.

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  33. Vladimir Klokov7ka, Demokratischer Sozialismus. Ein authentisches Modell, Hamburg 1968, passim.

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  34. Lelio Basso,a.a.O., S. 125.

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Raschke, J. (1971). Mehrheitswahlrecht — Mittel zur Demokratisierung oder Formierung der Gesellschaft?. In: Steffani, W. (eds) Parlamentarismus ohne Transparenz. Kritik, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14350-5_9

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