Zusammenfassung
Wird die Ware nach Abschluß des Kaufvertrages durch Zufall zerstört oder beschädigt, so erhebt sich die Frage, ob der Käufer gleichwohl den Kaufpreis zahlen muß. Das hängt davon ab, wer die Gefahr trägt. Maßgebend sind hierfür in erster Linie die Vereinbarungen der Vertragspartner, insbesondere die Lieferbedingungen, die dem Geschäft zugrunde gelegt worden sind. In vorliegendem Falle trägt Windisch vereinbarungsgemäß die Gefahr, so daß es schon aus diesem Grunde seine Sache ist, sich mit der Versicherungsgesellschaft auseinanderzusetzen.
Eine solche Rüge durch Windisch wird unterstellt. Hier und in den folgenden Briefen werden instruktive Abwandlungen des Geschäfles Eule-Windisch veranschaulicht
Der Käufer trägt hier nach Gesetz und Vertrag die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Ware auf dem Transport. Sein Risiko ist aber versichert
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Transportschaden. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_33
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_33
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12727-7
Online ISBN: 978-3-663-13695-8
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