Zusammenfassung
Das Eigenkapital ist ein Kernbestandteil des Normensystems der deutschen Bankenaufsicht1. Dies zeigt sich darin, daß die Ausstattung mit haftendem Eigenkapital ausschlaggebend für die Erteilung und den Entzug der Konzession zum Betreiben von Bankgeschäften ist, daß sie in sogenannten Strukturnormen die Geschäftsentfaltungsmöglichkeiten der Kreditinstitute begrenzt und über den Einsatz bankaufsichtlicher Maßnahmen in besonderen Fällen entscheidet. Die überragende Bedeutung kommt dem Eigenkapital in fast allen Bankenaufsichtssystemen zu2. Schließlich sind die Eigenmittel auch im Wettbewerb der Banken eine Schlüsselgröße3, da sie einen wichtigen Gesichtspunkt bei der Beurteilung der Solidität eines Kreditinstitutes darstellen4.
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Reimnitz, C. (1992). Die Bedeutung des Eigenkapitals der Banken. In: Der deutsche Eigenkapitalbegriff als Qualitätsbegriff. Oikos, vol 29. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13598-2_2
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