Zusammenfassung
Die Abwicklung, bis zum Erlaß des Aktiengesetzes von 1937 als Liquidation bezeichnet, ist von der ihr vorangehenden Auflösung eines Unternehmens zu trennen. Während die Auflösung eine rein rechtliche Maßnahme darstellt, bringt die Abwicklung eine Fülle von betriebswirtschaftlichen Aufgaben mit sich. Ihr Ziel ist es, die Vermögenswerte eines Betriebes zu verflüssigen, um die Gläubiger zu befriedigen und die als Reinvermögen verbleibenden Mittel an die Berechtigten zu verteilen. Weiterhin bildet sie das Verfahren zur ordnungsgemäßen Erledigung aller sonstigen laufenden und schwebenden geschäftlichen Angelegenheiten.
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Literatur
Vgl. hierzu die systematische Ubersicht über die wichtigsten Umwandlungsfälle auf S.71 f.
In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. 5. 1898.
Schmalenbach, Eugen, Dynamische Bilanz, 12. Aufl., Köln und Opladen 1956, S. 56.
Vgl. hierzu Möhle, Fritz, Die Personengesellschaft, OHG-KG-StG, 2. Aufl., Stuttgart 1957, wo die wirtschaftlichen Gesichtspunkte und die entsprechenden vertraglichen Möglichkeiten erörtert werden, die den Vorgang der Abwicklung modifizieren.
Allerdings können Jahresbilanzen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchföhrung, nach Gesellschaftsvertrag oder auf Weisung (5 152 HGB) geboten erscheinen.
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Deutsch, P. (1962). Die Abwicklung. In: Grundfragen der Finanzierung. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13365-0_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13365-0_9
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12618-8
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