Zusammenfassung
Der Auftrag, der der Annahme des Beauftragten bedarf, kann auch dahin gehen, einen bereits gewährten Kredit weiter aufrechtzuerhalten. Wesentlich ist, daß zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten ein Vertragsverhältnis begründet wird, durch das sich der Beauftragte dem Auftraggeber gegenüber zur Gewährung oder Aufrechterhaltung des Kredites an den Dritten verpflichtet. Diese Verpflichtung des Beauftragten zur Kreditgewährung ist das entscheidende Kriterium. Der Auftrag muß dies zum Inhalt haben, die bloße Ermächtigung oder Empfehlung, einem Dritten Kredit einzuräumen, genügt nicht.
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Schütz, Bankgeschäftliches Formularbuch, 17. Ausgabe, S. 463.
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Heinsius, T. (1980). Kreditauftrag. In: Personalsicherheiten. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13143-4_2
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-01783-1
Online ISBN: 978-3-663-13143-4
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