Zusammenfassung
Gemeinsam ist allen Unternehmen oder Gesellschaften, von denen im folgenden die Rede ist, ihr Charakter als Dauerrechtsverhältnis, die auf Dauer angelegte und auf einem rechtsgeschäftlichen Zusammenschluß beruhende Gleichrichtung der Interessen ihrer Mitglieder. Gründe für die Bildung einer Gesellschaft können die Beschaffung von Kapital, die Risikoverteilung sowie die Trennung des Privatvermögens von der Haftungsmasse für das Unternehmen sein. Diese Gründe sind entscheidend für die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft: Man wird sich zum Beispiel für die Rechtsform der Kapitalgesellschaft entscheiden, wenn das Schwergewicht der Interessen beim Kapitalbedarf oder bei der Haftungsbeschränkung liegt. Es soll hier gleich darauf hingewiesen werden, daß bei einer solchen Entscheidung allerdings nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern auch Überlegungen steuerlicher Art eine wesentliche Rolle spielen müssen; so kann zum Beispiel die Änderung der Steuergesetzgebung unmittelbarer Anlaß für eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens sein.
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Petry, D. (1981). Gesellschaftsformen. In: Unternehmensbeteiligungen. Gabler Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12969-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12969-1_2
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