Zusammenfassung
Aufgrund der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit können Personen untereinander Verträge eingehen, die der Staat grundsätzlich respektieren und deren Reglementierung er so weit wie möglich unterlassen soll. Schranken werden der Privatautonomie dort gesetzt, wo durch Rechtshandlungen der Privatpersonen gegen allgemeine Verbotsgesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Zudem gibt es im Bereich des Schuldrechts für einzelne Vertragstypen unabänderbare gesetzliche Regelungen, das sogenannte zwingende Recht. Grenzen der Vertragsfreiheit existieren aber auch bei Formularverträgen, da diese dem AGBG unterliegen. Auf diese und auf weitere Schranken der Vertragsfreiheit stößt auch ein Franchisegeber.
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Herrfeld, P. (1998). Gesamtwürdigung. In: Die Abhängigkeit des Franchisenehmers. Kasseler Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, vol 9. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08370-2_12
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