Zusammenfassung
Es ist offenkundig, daß die Realisierbarkeit der Potentiale der erneuerbaren Energieträger nicht losgelöst von den Entwicklungslinien ihres spezifischen Umfelds beurteilt werden kann. Fraglich ist dabei, wie dieses Umfeld bestimmt werden kann. Zwar erstreckt es sich im weitesten Sinn auf die gesamte Volkswirtschaft, doch sollte eine engere Abgrenzung erfolgen; dazu bietet es sich an, das branchenspezifische Umfeld zu beschreiben und die Ausgangsbedingungen für dessen potentielle zukünftige Entwicklungen zu charakterisieren.
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Literatur
Vgl. z.B. DEREGULIERUNGSKOMMISSION (1991, Ziffer 279f) für eine ökonomische Begründung dieses Schrittes.
Im Sinne vermehrter Industriestromeigenproduktion; vgl. STOTZ/BROSSMANN 1995.
Vgl. auch die Erörterungen über die Ausriegelung der dezentralen Elektrizitätserzeugung in Kap. 7.
Vgl. DEREGULIERUNGSKOMMISSION 1991.
Vgl. IZE (1994a, S. 15); die Zahlen beziehen sich auf die alten Bundesländer.
Vgl. IZE(1994a, S. 15).
Vgl. REHFELDT (1997, S. 15).
Vgl. IZE (1994b, S. 2).
Vgl. o.V. 1996d; die Konzentration ist darauf zurückzuführen, daß bislang von steigenden Skalenerträgen in der Stromerzeugung auszugehen war, die zu einer stetigen Vergrößerung der durchschnittlichen Kraftwerks- größe führte. Mit dem Absinken des Gaspreises und der Weiterentwicklung der Gas-GuD-Technik wurden in jüngerer Zeit auch kleinere Kraftwerksblöcke (insbesondere aufgrund der Möglichkeit der Wärmeauskopplung) konkurrenzfähig; vgl. DEREGULIERUNGSKOMMISSION (1991, Ziffer 279f). Die Entwicklung des ostdeutschen Kraftwerksparks unterstreicht diese Entwicklung; vgl. STOTZ/BROSSMANN 1995.
Vgl. u.a. LIEDTKE (1994, S. 394ff).
Vgl. SCHERER 1967; SCHERER/ROSS (1990, S. 637); COHEN/LEVIN (1989, S. 1075).
Für einen Versuch, Energiepolitik als eigenständiges Politikfeld zu definieren, siehe auch BRAUCH (1997, S. 5–9). Aufschlußreich ist zudem die dort getroffene Phasenstrukturierung der Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland; vgl. BRAUCH (1997, S. 13f).
Vgl. DEREGULIERUNGSKOMMISSION (1991, Ziffer 274); die Besonderheiten werden dort gesehen in der Leitungsgebundenheit und der damit entstehenden hohen Fixkostenbelastung für die EVU, den economies of scale durch Größen- und Verbundvorteile, dem Mangel an Speicherbarkeit des elektrischen Stroms, der Verstetigung der örtlichen oder regionalen Gesamtnachfrage durch geschlossene Versorgungsgebiete sowie in politischen Sonderaufgaben (wie z.B. Kohleprotektion, Anschluß- und Versorgungspflicht zu Einheitstarifen auch im ländlichen Raum oder Umweltschutz).
Vgl. im folgenden IZE 1993, IZE 1994b.
GWB §103.
Vgl. ausführlich DEREGULIERUNGSKOMMISSION (1991, Ziffer 268), Tab. 10.
Nach GWB §103.
§7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Vgl. LEWINGTON/WEISHEIMER 1995.
Vgl. hierzu ausführlich DEREGULIERUNGSKOMMISSION 1991.
Dies wird auch durch eine Vielzahl neuer Erklärungsansätze zur staatlichen Regulierung leitungsgebundener Versorgungsindustrien wie der Wasser-, Gas-, Telefon- und Stromversorgung theoretisch gestützt; vgl. z.B. LEWINGTON/WEISHEIMER 1995. Insbesondere die Vertreter der Neuen Theorie der Regulierung erheben den Anspruch, den Prozeß der Regulierung tiefgründig analysieren zu können; vgl. hierzu z.B. LAFFONT 1994. Im Vordergrund steht hier das Phänomen asymmetrischer Information und asymmetrischen Verhaltens. Insbesondere zeigt sich der (in der deutschen Praxis bestätigte) Averch-Johnson-Effekt einer kostenorientierten Regulierung: Solange Kostendaten zur Regulierung herangezogen werden, sind die regulierten Unternehmen motiviert, diese Kosten überhöht zu gestalten und anzugeben; LEWINGTON/WEISHEIMER (1995, S. 280).
Vgl. IZE(1996, S. 1f).
Vgl. auch APFELSTEDT 1997. Die Forderungen in EU 1997 sind im wesentlichen die folgenden: Es wird Gewerbefreiheit für die Energiewirtschaft eingeführt; Staatsmonopolrechte für energiewirtschaftliche Unternehmenstätigkeit werden beendet (Art. 3 Abs. 1). Übertragungsnetze zur Gebietserschließung werden für Marktteilnehmer geöffnet, ohne daß die Besitzer solcher Netze verflochtene Handels- und Erzeugungsunternehmen bevorzugen dürfen (Art. 7–9); ähnliches gilt für Gebietsverteilnetze (Art. 11f)- Übertragungsnetze zur Gebietserschließung werden für Marktteilnehmer geöffnet, ohne daß die Besitzer solcher Netze ver-flochtene Handels- und Erzeugungsunternehmen bevorzugen dürfen (Art. 7–9). Organisatorische und buchhalterische Entflechtung und Transparenz müssen sicherstellen, daß mittels der Netzeinrichtungen, auf die Wettbewerber zum Marktzutritt angewiesen sind, keine Behinderungen über Pre is Verzerrungen ausgeübt werden (Art. 7; Art. 13f). Marktmißbrauch und Verdrängungspraktiken müssen ausgeschlossen sein. Privater Leitungsbau in Konkurrenz zu Gebietsnetzen muß grundsätzlich möglich sein (Art. 21) Erzeugungsanlagen können prinzipiell in Gewerbefreiheit — ggf. begrenzt durch Genehmigungsverfahren oder Ausschreibungsverfahren — errichtet werden (Art. 4–6). Die Mitgliedsstaaten müssen eine Mindestöfmung der Märkte für Energielieferungen sicherstellen, indem sie zumindest große Nachfrager zum Einkauf von Energie im Wettbewerb mittels der vorgesehenen Wege zulassen (Art. 19).
In einem derartigen System wird der gesamte erzeugte Strom von einem alleinigen Abnehmer aufgekauft und weiterverkauft; es ist als An- und Verkaufspool mit Benutzungspflicht für Erzeuger und Verbraucher gestaltbar; hier besteht im weiteren die Wahlmöglichkeit zwischen Durch le itungs- bzw. Ankaufsmodellen.
Im Falle des Handelsfreiheitssystems besteht ferner die Möglichkeit, zwischen einem ausgehandelten und einem geregelten, tarifrechtlich kontrollierten Netzzugang zu wählen (EU(1997, Art. 18)).
Nach EU (1997, Art. 3 bzw. Art. 10).
Nach EU(1997, Art. 8 Abs. 3, Art. 11 Abs. 3, Art. 5 und 6 sowie Art. 3 Abs. 2) werden Vorrangregeln für umweltentlastende Stromerzeugung erlaubt; nach Art. 21 Abs. 4 und 5 können aus Umweltgründen Konkurrenzleitungen verhindert und der Durchleitung Priorität gegeben werden.
Vgl. BUNDESREGIERUNG 1997.
Vgl. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1996, SPD 1997.
Vgl. KLOPFER et al. (1996, S. 4). Es soll an dieser Stelle nicht auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Pool-Modellen eingegangen werden. Im wesentlichen ist ihnen gemeinsam, daß Erzeuger, Verbraucher und Händler den Zugang zum Netz nicht über spezifische Durchleitungsrechte erhalten, sondern den Strom über den allgemein zugänglichen Pool verkaufen. Über den Poolbetreiber wird ein Strommarkt aufgebaut, in dem sich Marktpreise einspielen; Erzeuger erhalten den Marktpreis entgolten, während Verbraucher und Händler den Marktpreis zu entrichten haben (vgl. ebd., S. 5).
Aus diesem Grund soll an dieser Stelle auch auf eine umfangreiche Charakterisierung des neuen Energierechts verzichtet werden; vgl. hierfür jedoch z.B. FEUERBORN 1998.
Vgl. FEUERBORN (1998, S. 18).
So zeigt die Entwicklung der Elektrizitätsversorgung in Ostdeutschland, daß dezentrale konventionelle Stromerzeugung kleiner Stadtwerke oder in Industrieunternehmen einen erheblichen Anteil an der Netto-Er-zeugung annehmen wird; vgl. STOTZ/BROSSMANN 1995.
Für eine detaillierte Diskussion der Annahme eines natürlichen Monopols für die Teilbereiche Stromerzeugung, überregionaler Stromtransport und lokale Stromverteilung der Strom Wirtschaft vgl. DEREGULIERUNGSKOMMISSION (1991, Ziffer 279f).
Vgl. insb. FORSCHUNGSZENTRUM JÜLICH (1995, S. 34) für einen prognostischen Überblick über die wesentlichen technischen und ökonomischen Parameter künftig (ab 2005) zur Verfügung stehender Kraftwerke auf fossiler Basis.
Vgl. HLUBEK/SCHILLING (1996, S. 1 1ff) für einen Überblick.
Vgl. auch HLUBEK/SCHILLING (1996, S. 8f).
Vgl. DRAKE (1996, S. 67).
Vgl. KALTSCHMITT/FISCHEDICK (1995, S. 157).
Vgl. KALTSCHMITT/FISCHEDICK (1995, S. 145); dort auch eine detaillierte Beschreibung der Charakteristika der angeführten Krafrwerkskonzepte.
Vgl. KALTSCHMITT/FISCHEDICK (1995, S. 144).
Vgl. KALTSCHMITT/FISCHEDICK (1995, S. 149f).
Das Prinzip der Brennstoffzelle, das ein Umgehen des Carnot-Prozesses ermöglicht, wurde bereits 1839 entdeckt; Korrosions- und Stabilitätsprobleme der verwendeten Materialien erschwerten damals jedoch die weitere Entwicklung, so daß der Siemens-Generator schneller eingeführt und weiterentwickelt werden konnte (vgl. WAGNER/KÖNIG (1997, S. 16)). Für die zeitweilige Verdrängung der Brennstoffzellentechnologie ist insbesondere die Frage nach der Relevanz von Lock-Out-Effekten interessant. Sie soll jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht beantwortet werden.
Gegenwärtig zwischen 60 und 70%; theoretisch sind Wirkungsgrade bis zu 95% erreichbar (vgl. WAGNER/KÖNIG (1997, S. 15).
Als wesentliche Typen sind AFC (Alcaline Fuel Cells), PEMFC (Polymeric Electrolyte Membrane Fuel Cells), PAFC (Phosphoric Acid Fuel Cells), MCFC (Molten Carbonate Fuel Cells) und SOFC (Solid Oxide Fuel Cells) zu nennen (nach WAGNER/KÖNIG (1997, S. 16)).
Vgl. WAGNER/KÖNIG (1997, S. 19).
Vgl. DRAKE (1996, S. 73).
Unter den genannten Typen weisen PAFC-Brennstoffzellen die niedrigsten spezifischen Investitionskosten auf.
Vgl. WAGNER/KÖNIG (1997, S. 21).
Vgl. hierzu ausführlicher in Kap. 10.2.3.2.
Aufgrund des hohen Anteils der Grundstoffindustrie an der Wertschöpfung, der stark industrialisierten Landwirtschaft sowie des dichten und stark — insbesondere durch internationalen Verkehr — belasteten Verkehrsnetzes. Diese Situation wurde in besonderem Maße in den 70er und 80er Jahren deutlich, als große Belastungen von Gewässern, Luft und Wäldern sichtbar wurden. Diese Situation wurde z.T. auch durch den atmosphärisch bedingten Import von Schadstoffen verschärft (vgl. JÄNICKE/WEIDNER (1997, S. 133).
Vgl. JÄNICKE/WEIDNER (1997, S. 136).
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) (1994, S. 177), Abschnitt 445.
Vgl. SRU (1994, S. 16), Abschnitt 25. Offenbar ist diese Feststellung bei der Betrachtung von Ausriegelungs-effekten zu modifizieren.
Für eine umweltökonomische Diskussion der Gestaltung dieser Instrumente vgl. z.B. CANSIER 199?.
Auf das gesonderte Problem der Entsorgung nuklearer Abfälle soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Vgl. z.B. SRU (1994, S.202f).
Vgl. o.V. 1995d.
Vgl.o.V. 1996e.
Vgl.o.V. 1997b.
Die Hauptgründe bilden die hohen Investititionskosten für diese Technologien einerseits und weitgehend abgeschriebene (fossil-nukleare) Kraftwerksanlagen andererseits; vgl. hierzu ausführlich die Ausführungen in Kap. 8.
Vgl. die Ausführungen in Kap. 10.2.3. bzw. REICHEL 1997a.
Dies gilt unter Beachtung der in diesem Kapitel vorgestellten Kraftwerkskonzepte auf fossiler Basis.
Vgl. HOFF et al. 1996.
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Reichel, M. (1998). Potentielle technologische und marktstrukturelle Innovationsprozesse innerhalb der Elektrizitätswirtschaft und ihre Bedeutung für die Nutzbarkeit der erneuerbaren Energieträger in Deutschland. In: Markteinführung von erneuerbaren Energien. Studien zum internationalen Innovationsmanagement. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08123-4_3
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