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Zusammenfassung

Innerhalb eines gesellschaftlichen Systems gibt es moralische Maßstäbe, die ein Zusammenleben der Mitglieder reglementieren, indem jedem seine Grenzen aufgezeigt werden. Ethisches Handeln ist als verantwortlicher Umgang zu verstehen, der sich immer auf die anderen Mitglieder der Gesellschaft als ein komplexes System zu beziehen hat. Die Ethik hat die Aufgabe, sowohl eigene als auch fremde Entscheidungen und Handlungen ständig zu reflektieren und dabei auch das soziale System einzubeziehen. (Vgl. Weischenberg 1992a: 22)

„ Ethik kann nicht von außen an soziale Systeme wie den Journalismus herangetragen werden. Moralische Maßstäbe müssen vom System selbst ‘verarbeitet’ sein.“ Siegfried Weischenberg1

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Literatur

  1. Weischenberg 1992a: 21.

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  2. Rühl; Saxer 1981: 486.

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  3. Es gibt beispielsweise Rechtsnormen, d.h. allgemein verbindliche Verhaltenserwartungen, die von Politik- und Rechtssystem hervorgebracht wurden oder Sozialnormen, d.h. elementare Verhaltensregelungen, die das menschliche Zusammenleben ermöglichen. (Vgl. Rühl; Saxer 1981: 473)

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  4. Rühl; Saxer 1981: 474.

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  5. Eine Handlung kann eine mögliche Folge bekommen, wenn sie sich nicht an Werten und ethischen Zielen orientiert. Die Verantwortlichkeit des Handelnden — in dem Fall des einzelnen Journalisten — muss integriert werden. (Vgl. Weischenberg 1992b: 170–172)

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  6. Sozialität bedeutet, dass der Journalist in eine soziale Umwelt eingebettet ist, die sich aus Umweltbereichen wie Politik, Wirtschaft, Bildung, Religion zusammensetzt. Wichtiger Bestandteil bleibt die, journalistischen Arbeitsorganisationen“, also die Redaktionen. (Vgl. Rühl 1987: 108f)

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  7. Derartige Ethikansätze kennt man von Ärzten und Juristen. Sie können nicht auf den Journalismus übertragen werden. Journalistische Ethik kann diesen Berufs- und Standesethikmodellen nicht ähneln, da der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht wie in anderen Berufsgruppen geregelt wird. Die Zugänge zum Journalismus sind kaum begrenzt. (Vgl. Rühl; Saxer 1981: 477)

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  8. Noelle-Neumann 1993: 196.

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  9. Novellierungen fanden seither ständig, aber unregelmäßig statt, z.B. 1988 (Neufassung Richtlinie 14), 1990 (überarbeitete Fassung), 1991 (Richtlinien 2.4/2.6/8.4), 1992 (Ergänzung Ziffer 7), 1994 (Erweiterung Ziffer 11, Änderung 12.1, Verabschiedung 15.1 neu), 1996 (komplette Überarbeitung), 1997 (Verabschiedung Ziffer 4).

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  10. Journalisten werden in ihrem ethischen Verständnis und als publizistische Persönlichkeiten angesprochen, ohne dass ihr Eingebundensein in ihre Umwelt (Redaktion) dabei berücksichtigt wird. (Vgl. Weischenberg 1992b: 192f)

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  11. Es geht dabei vor allem um die Entwicklung hin zu den Medien als Dienstleistungsunternehmen. Bislang aber setzt der Presserat mehr auf seine Bedeutung als Reparaturbetrieb als auf die Eigenverantwortlichkeit der Medienunternehmen. (Vgl. Weischenberg 1992a: 20)

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  12. Lang 1995: 155.

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  13. Vertrauliche Dokumente zu benutzen, persönliche Unterlagen ohne Erlaubnis herauszugeben, Quellen unter Druck zu setzen oder preiszugeben, für vertrauliche Informationen zu bezahlen — dies alles sind Verhaltensweisen, die nicht normengerecht und somit von der Gesellschaft nicht akzeptiert sind. (Vgl. Weischenberg 1995: 462–464)

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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Richter, S. (1999). Journalistische Ethik. In: Journalisten zwischen den Fronten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07811-1_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07811-1_6

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-13423-9

  • Online ISBN: 978-3-663-07811-1

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