Zusammenfassung
Die Zahlung ist jede Hingabe von Geld. Sie ist ein wirtschaftlicher Verkehrsvorgang zwischen dem Zahlungsleistenden und dem Zahlungsempfänger. Von Zahlung kann aber nur gesprochen werden, wenn es sich um die Hingabe von Geld als dem allgemeingültigen Tauschmittel handelt, nicht dagegen beim sogenannten Naturaltausch. Dem rein abstrakten, technischen Zahlungsvorgang können die verschiedensten wirtschaftlichen Zwecke zugrunde liegen. Zweck der Zahlung ist es, entweder die Gegenleistung für eine Lieferung (Waren, Anlagen, Wertpapiere usw.) oder Leistung (Mieten, Löhne, Versicherungsprämien, Frachten usw.) zu erbringen, ferner den Zahlungsempfänger durch Hingabe von Geld kreditmäßig zu verpflichten oder öffentliche einseitige Schuldverhältnisse (Steuern, Zölle, Sozialversicherung usw.) zu erfüllen.
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Mellerowicz, K. (1952). Begriff, Entwicklung und Bedeutung. In: Zahlungsverkehr. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05473-3_1
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