Zusammenfassung
Entwicklungsländer haben im allgemeinen ein großes Interesse an der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an dessen Folgen, da sie diesen besonders stark ausgesetzt sein werden. Gleichzeitig verfolgen sie nach dem Vorbild der Industrieländer einen Entwicklungspfad, der in hohem Maße auf der Verfügbarkeit und Nutzung fossiler Brennstoffe beruht. Aus diesem Grund empfinden viele Entwicklungsländer Maßnahmen zur Begrenzung und Senkung von THG-Emissionen als potenzielle Bedrohung für ihre wirtschaftliche Zukunft. Selbst die von den Industrieländern unternommenen Schritte zur Verringerung des Energieverbrauchs sind für eine Reihe dieser Länder Besorgnis erregend, da sie negative Auswirkungen auf ihre eigene wirtschaftliche Entwicklung befürchten.
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Literatur
Einer Studie der UNDP zufolge lag das Wirtschaftswachstum Indiens in den 90er Jahren bei 6,8% jährlich, während die THG-Emissionen im gleichen Zeitraum nur um 4,9% stiegen; vgl. Goldemberg/Reid 1999, S. 6–8.
In der Konvention werden diese in der Regel als „die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind“ oder „die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, und die anderen in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien” bezeichnet.
Gupta 1997, S. 88 (eigene Übersetzung)
UN-Dok. A/AC.237/L.23 (eigene Übersetzung).
Vgl. FCCC/AGBM/1996/MISC.2/Add.2.
Vgl. AGBM/1997/MISC.2/Add.l, S. 14 (eigene Übersetzung).
Vgl. FCCC/AGBM/1997/MISC.1 (Zitate eigene Übersetzung).
Vgl. FCCC/CP.3/1997/CRP.5; IPCC 1996.
Vgl. FCCC/AGBM/1997/MISC.1 (Zitate eigene Übersetzung).
Vgl. FCCC/CP/1997/2.
Vgl. die Byrd-Hagel-Resolution des US-Senats, 25. Juni, Report Nr. 105–54, S.Res.98; vgl. Kap. 6.
Vgl. Earth Negotiations Bulletin, Jg. 12, Nr. 76, 13. Dezember 1997, S. 13.
Es handelte sich um Artikel 11(b) des Entwurfs, vgl. FCCC/AGBM/1997/CRP.I/REV.1, der später zu Artikel I0(b) wurde.
Vgl. FCCC/CP/1997/2 (eigene Übersetzung).
Vgl. den Verhandlungstext des Vorsitzenden, FCCC/AGBM/1997/3/Add.1, Abs. 152 (Vorschlag 2). Im Verhandlungstext wird allerdings die OPEC nicht als Urheberin genannt.
Von entscheidender Bedeutung für die Entwicklungsländer und ihre Beteiligung am Protokoll ist natürlich ebenso der CDM gemäß Artikel 12; vgl. Kap. 14.
Dies war an die Teilnahme an den Kyoto-Mechanismen geknüpft: „Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass Länder wie die Republik Argentinien, die zur Übernahme eigener Verpflichtungen bereit sind, an allen Mechanismen des Systems teilnehmen können.“; vgl. den Bericht von COP 4, FCCC/CP/1998/16, S. 35 (eigene Übersetzung).
Beschluss 2/CP.4 in FCCC/CP/1998/16/Add.1.
Beschluss 4/CP.4 in FCCC/CP/1998/16/Add.l.
Beschluss 5/CP.4 in FCCC/CP/1998/16/Add.l.
Nach den Berechnungen, die der bei AGMB 7 unterbreitete Vorschlag Brasiliens enthielt, werden die kumulativen Emissionen der Nicht-Annex-I-Länder aus historischer Sicht aller-dings erst im Jahr 2147 den Stand der Annex-I-Emissionen erreichen; vgl. FCCC/ AGBM/1997/MISC. 1 /Add.3, S. 19–23.
Nach Aussage von Präsident Menem betrug die Wachstumsrate der argentinischen Wirtschaft im vergangenen Jahrzehnt 6%, während die THG-Emissionen im gleichen Zeitraum nur um 1% stiegen; vgl. FCCC/CP/1998/16, S. 35.
So hatten Gerechtigkeitsüberlegungen beispielsweise Einfluss auf die Aufteilung der Verpflichtungen innerhalb der EU-“Bubble”, vgl. Abschnitt 12.1.
Gupta 1997, S. 74f.; Grant 1995.
Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen schützen. Folglich sollen die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen“ (Artikel 3.1 FCCC).
Vgl. IPCC 1996b.
Vgl. auch Roson/Bosello 1999.
Da damit möglicherweise neue Eigentumsrechte an der Atmosphäre geschaffen werden, vgl. Politics in the Post-Kyoto World, CSE Briefings Paper 2, Centre for Science and Environment, New Delhi, S. 2.
Verschiedene Gerechtigkeitskonzepte werden in IPCC I996c, S. 80–124 sowie Müller 1998 erörtert; vgl. auch Ringius 1998; Berk et al. 1999; Rose1999.
IPCC 1996a.
FCCC/AGBM/ 1997/MISC. I /Add.3, S. 19–23.
Baumert 1999.
Vgl. Reid/Goldemberg 1997; 1998.
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Oberthür, S., Ott, H.E. (2000). Beteiligung von Entwicklungsländern (Artikel 10, 11). In: Das Kyoto-Protokoll. „Beiträge zur Internationalen und Europäischen Umweltpolitik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01434-8_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01434-8_17
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2966-9
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