Zusammenfassung
Zentraler Gegenstand der Debatte vor Kyoto waren die Verhandlungen zu konkreten Emissionsverpflichtungen, den sogenannten „quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und -reduktionszielen“ (QELROs). Da die Klimarahmenkonvention keine rechtsverbindlichen Ziele enthielt, konnte sie in kaum einem Industrieland eine wirkliche Wende in der nationalen Klimapolitik auslösen (vgl. Kap. 4). COP 1 erkannte daher die Unangemessenheit der bestehenden Verpflichtungen an und verabschiedete das Berliner Mandat, mit dem sie den Grundstein für die Verhandlungen zu einem Protokoll legte, das erstmalig in der Geschichte spezifische, verbindliche Verpflichtungen zur Begrenzung oder Reduzierung derjenigen Treibhausgase enthalten sollte, welche Hauptverursacher der globalen Erwärmung sind. Im Kyoto-Protokoll zur FCCC sind daher für die in Annex B aufgeführten Industrieländer rechtsverbindliche, differenzierte Reduzierungs- oder Begrenzungsziele für einen Korb von vier Gasen (CO2, CH4, N2O, SF6) und zwei Gruppen fluorierter Gase festgelegt, die im Verpflichtungszeitraum 2008–2012 zu einer Emissionsminderung von insgesamt mindestens 5% führen sollen.
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Oberthür, S., Ott, H.E. (2000). Quantifizierte Emissionsziele (Artikel 3). In: Das Kyoto-Protokoll. „Beiträge zur Internationalen und Europäischen Umweltpolitik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01434-8_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01434-8_11
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2966-9
Online ISBN: 978-3-663-01434-8
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