Zusammenfassung
Der Beruf des Zahnarztes gehört historisch zu den freien Berufen. Ein Freiberufler übt grundsätzlich kein auf Gewinnerzielung gerichtetes Gewerbe aus. Hier steht die Erbringung von besonderen – höherwertigen – Diensten im Vordergrund, bei Zahnärzten namentlich die zahnärztliche Heilbehandlung. Aber natürlich muss auch ein Freiberufler seinen Lebensunterhalt bestreiten. Er muss Einnahmen erzielen. Eine Besonderheit der freien Berufe ist dabei, dass diese gerade nicht frei in der Erhebung ihrer Honorare sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich unter unterschiedlichen Gesichtspunkten konkrete Vergütungsregelungen, d. h. das jeweilige Honorarrecht, erlassen. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten und Steuerberater müssen anhand genauer gesetzlicher Vorgaben ihr jeweiliges Honorar ermitteln, in engen Grenzen sind hier Abweichungen möglich. Bei den Heilberufen kommt hinzu, dass in Deutschland ein zweigeteiltes medizinisches Vergütungssystem besteht. Auf der einen Seite steht hier das System der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei ca. 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind.
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Bierling, G., Engel, H., Pfofe, D., Pütz, W., Sedlaczek, D. (2020). Wo bekommt der niedergelassene Zahnarzt sein Geld her?. In: Zahnarztpraxis - erfolgreiche Übernahme und Gründung. Erfolgskonzepte Zahnarztpraxis & Management. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-57812-4_4
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