Zusammenfassung
Begriff der Aufsicht
In unserem Ansatz, Governance als Führung der Führung zu verstehen, ist die Aufsicht Teil der ganz normalen Führungsfunktion. Dabei hat die vorgesetzte Stelle gegenüber der nachgeordneten Stelle sicherzustellen, dass diese die ihr zugewiesenen Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt. Eine Aufsicht in diesem Sinne bedeutet keine Beschwernis, sondern ist eher eine notwendige Bedingung für die gute Zusammenarbeit. Die Aufsicht des Beirats kann daher nicht erst dann einsetzen, wenn vonseiten der Geschäftsführung ein unzureichendes Verhalten droht oder bereits vollzogen worden ist. Dann wäre es möglicherweise schon zu spät und es wären bereits Nachteile für das Unternehmen eingetreten. Die Aufsicht muss vielmehr anlassunabhängig wirksam werden, um kontinuierlich auf eine anforderungsgerechte Unternehmensführung hinzuwirken.
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Kormann, H. (2014). Aufsicht. In: Die Arbeit der Beiräte in Familienunternehmen. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44429-0_8
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