Zusammenfassung
Die von den Gegnern des Schlachtzwanges geltend gemachten und oben angeführten Bedenken sind nicht nur leicht zu widerlegen, sondern sie werden auch bei weitem durch die Vortheile überwogen, die der Schlachtzwang für das Gemeinwohl nach sich zieht. Denn wenn auch zugegeben werden muss, dass das Gesetz auf das ganze Fleischergewerbe tief einschneidend wirkt, so ist doch dieser Zwang nur scheinbar so gross, da die Schlächter aus eigener Initiative selbst gemeinsame Schlachthäuser angelegt haben; also das Schlachten an gemeinsamen Plätzen ist es nicht, was ihnen bei den Zwangs — Schlachthäusern unbequem wird, wohl aber die von einem Sachverständigen ausgeübte Kontrolle, und dürfte daher Gerlach*) mit Recht sagen:
»und wenn sie dennoch verschiedene Schwierigkeiten und den Kostenpunkt gegen das obligatorische Schlachten in öffentlichen Schlachthäusern geltend machen, so haben sie dabei doch nur den Hintergedanken, sich bei ihrem Geschäft nicht auf die Finger sehen zu lassen, und ein solcher Hintergedanke beweist gerade die Notwendigkeit der Kontrolle. Der Gewinn hinter den Koulissen muss gross sein, wenn die Schlächter die offenbaren Vortheile und Bequemlichkeiten der Schlachthäuser zurückweisen«.
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Schwarz, O. (1894). Für und wider den Schlachtzwang. In: Bau, Einrichtung und Betrieb von öffentlichen Schlachthöfen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40261-0_3
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