Zusammenfassung
Die wirtschaftlichen Bestrebungen, die Während des Mittelalters nur in dem gegenseitigen Kampsw der ständischen Jnteressen zur Geltung gelangten, haben erst in neuerer Zeit, nach dem der Staatsgedanke Zum Durchbruch gekommen war, in dem Staate ihren einheitlichen Mittelpunkt gesunden. Seitdem sind sie unausgesetzt Gegensrand staatlicher Fürsorge geweswn, wenngleich die Staatstätigkeit Je nach dem Charakter des Saates, nach dem Zustande seiner Entwicklung, sowir nach den Jeweilig herrschende genen Anschauungen derichieden war. Jndieser Beziehung lassen sich drei Entwicklung Sstufen unterscheiden1)
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de Grais, G.H., Peters, H. (1926). Handel und Gewerbe. (Einschl. Arbeitsrecht, Kapitalpflege, Bergbau). In: de Grais, G.H., Peters, H. (eds) Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preussen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36593-9_8
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