Zusammenfassung
Im Bordergrund des Interesses steht das Hausarbeitsgesetz vom 20. 12. 1911.
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Literatur
Merkblatt fü Hausarbeiter. Bon Gewerberat Dr. Bender. Berlag von C. Heymann, Berlin W.
Eigene Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht gewerblich beschäftigt werden. Die Urbeitszeit der ülteren Kinder darf nicht vor 8 Uhr früh und nach 8 Uhr abends liegen. Eine zweistündige Mittagspause muß innegehalten werden und 1 Stunde Bause nach dem Unterricht. Näheres siehe Kinderschutzkarte von Gewerberat Dr. Bender (Heymanns Verlag, Berlin W).
Das Hausarbeitsgesetz. Erläutert von Dr G. Rohmer. Verlag von C. H. Beck, München. S. 3 und 121.
Die Gewerbeinspektionen erhalten von der Schulaufsichtsbehörde regelmäßig Nachweisungen üder die gewerblich beschäftigten Kinder.
Vgl. Agahd und v. Schulz, Gesetz betr.Kinderarbeit. Jena, G. Fischer, 1905. 3. Auflage, S.60.
Goethestr. 22. Der Verein erstrebt: 1. Die Einrichtung einer Fürsorge im Anschluß an die Schule zur steten Beobachtung der Volksschulkinder und zum Eingreifen bei mangelnder Vflege und Erziehung. 2. Die Errichtung von Tage-heimstätten und Begründung anderer Fürsorge (Lesehallen, Ausflüge, Arbeits-stunden, Feriensfürsorge) in Angliederung an jede einzelne Schule zur Abhilfe der aufgefundenen Not. Die Fürsorgeeinrichtungen bieten den Kindern in familien-mäßig zusammengestellten Gruppen die Vflege, Erziehung, Anregung und Erholung, die der geordnete Volkshaushalt gewähren sollte. 3. Eine fachliche Ausbbildung der erforderlichen Versönlichkeiten (Schulpflegerinnen, Helferinnen u. a.).
Über die Ausbildung der Schulpflegerinnen vgl. die Druckschriften des Vereins „Jugendheim“, insbesondere die Arbeiten der Vorsteherin Frl. v. Gierke.
Concordia 1912, S. 467
Kinderschutzkommission der sozialdemokratischen Vartei und der Gewerk-schaftskommission von Berlin und Umgegend. — Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. Juli 1911 bis zum 30. Juni 1912, erstattet von H. Barenthin, Berlin 1912, Vorwärts-Buchdruckerei und Verlagsanstalt Vaul Singer & Co., Berlin SW. 68, Lindenstr. 69.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Bender, A. (1914). Gewerbliche Kinderarbeit. In: Der Schutz der gewerblich tätigen Kinder und der jugendlichen Arbeiter. Fortschritte des Kinderschutzes und der Jugendfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33336-5_2
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