Zusammenfassung
Die Klage ist als Schriftsatz dem Gericht einzureichen. Sie muß enthalten:
-
1.
Die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts sowie des den Kläger vertretenden Anwalts;
-
2.
die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag;
-
3.
die Unterschrift des Anwalts.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Springer, E. (1912). Verfahren vor den Landgerichten. In: Vorentwurf eines neuen Zivil-Prozeß-Gesetzes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32598-8_2
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