Zusammenfassung
Ein guter (d. h. ein objektiv urteilender und möglichst allen Seiten gerecht werdender) ärztlicher Gutachter zu sein, bedarf eines breiten ärztlichen Wissens und großer praktischer Erfahrung. Darüber hinaus bedarf der ärztliche Gutacher einer stetigen und strengen Selbstkritik sowohl in seiner medizinischen Diagnostik wie auch in den daraus gewonnenen praktischen Folgerungen im Gutachten. Das heißt, daß der Gutachter die diagnostischen Feststellungen logisch und kritisch dazu verwenden muß, über die tatsächliche Leistungseinbuße eines Menschen eine Beurteilung abzugeben. Gewiß gehört hierzu eine persönliche Eignung, und es gibt hervorragende Ärzte als Diagnostiker wie Therapeuten, die sich nur wenig als Gutachter eignen. Trotzdem ist fast jeder Arzt gezwungen, im Rahmen der Sozialversicherung usw. ärztliche Befundberichte, Atteste, kurze Gutachten oder dgl. abzugeben. Hierbei muß ein Maß gefunden werden, welches dem einzelnen wie auch der Gemeinschaft der Versicherten objektiv gerecht wird.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1969 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Winckelmann, H. (1969). Nachwort. In: Taschenbuch zur ärztlichen Begutachtung in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30576-8_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-30576-8_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-79651-0
Online ISBN: 978-3-662-30576-8
eBook Packages: Springer Book Archive