Zusammenfassung
An Rechtsmitteln weist die FG. zwei auf, die Beschwerde gegen Verfügungen der ersten Instanz, die weitere Beschwerde gegen die der 2. Instanz. Ein Unterschied zwischen den das Verfahren für die Instanz abschließenden Entscheidungen und den vorhergehenden, nur das Verfahren oder Vorfragen betreffenden Verfügungen ist im Gesetz nicht gemacht. Erwähnt ist auch nicht die Aufsichtsbeschwerde, die sich nicht gegen den Inhalt einer Verfügung wendet, sondern gegen ein Verhalten des Gerichts, das mit der äußeren Ordnung und der Regelung des äußeren Gerichtsbetriebes nicht im Einklang steht; sie gehört dem Bereich der Dienstaufsicht, also der Justizverwaltung an.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Lent, F. (1925). Die Beschwerde. In: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 19. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28724-8_12
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