Zusammenfassung
Von den folgenden Bestimmungen werden alle1) Freileitungen betroffen. Ausgenommen sind Fahrleitungen für Bahnen2), sowie alle Hausanschlüsse an Niederspannungs-Leitungen für Stützentfernungen bis einschließlich 20 m und Anschlüsse für Straßenbeleuchtung für Niederspannung.
Die „Normaliem\n fü Freileitungen“ sind entstanden durch Neubearbeitung ung Ergänzung der früheren „Vorschriften über die Herstellung und Unterhaltung von Holzgestängen für elektrische Starkstromanlagen“. Letztere waren am 8.6.03 beschlossen worden mit Gültigkeit ab 1.7.03. Abgedruckt waren sie ETZ 1903, S. 682. Über die verschiedenen Fassungen der „Normalien für Freileitungen“ gibt die nachstehende Tabelle Aufchluß.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Dettmar, G. (1913). Normalien für Freileitungen. In: Dettmar, G. (eds) Normalien, Vorschriften und Leitsätze des Verbandes Deutscher Elektrotechniker eingetragener Verein. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25251-2_4
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