Zusammenfassung
Wir erfahren aus den Vorreden der Herausgeber, daß die verschiedenen gedruckten Fassungen der Turba alten Handschriften entnommen sind, und daß insbesondere die zuletzt bekanntgewordene Fassung A eine sehr alte Handschrift wiedergibt. Aber wir wissen nicht, was die Herausgeber, die ihre Handschriften 1572 und 1622 zum Druck brachten, unter “alten” und ‘sehr alten’ Handschriften verstanden, und wissen nicht, welche positiven Angaben oder Kennzeichen ihnen für ihr Urteil maßgebend waren. Sicher ist nur, daß die Form, in der wir jetzt die Turba lesen, nicht die jener alten Handschriften gewesen sein kann. Denn in alten Handschriften, etwa des 13. oder 14. Jahrhunderts — ein höheres Alter kommt nicht in Frage — sind zahlreiche Abkürzungen oder ‘Compendien’ im Gebrauch, die nur dem verständlich sind, der sie gründlich studiert hat. Die gedruckten Texte enthalten aber fast nichts mehr von solchen Compendien, sie sind also von den Herausgebern in normale lateinische Schrift umgesetzt worden, ehe der Text in die Druckerei wanderte. Welche Sicherheit haben wir, daß bei dieser Arbeit nicht Lesefehler unterlaufen sind, durch die die alte Handschrift entstellt wiedergegeben wurde? Und wer bürgt uns dafür, daß die Herausgeber nicht auch auf eigene Faust den Text verändert haben, um wirkliche oder vermeintliche Fehler zu beseitigen?
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Referenzen
B: Ait Turba: Bene descripsisti ignem, persequere igitur!
Merkwürdigerweise fehlt in der Druckausgabe von A der Satz: Ait Pythagoras vor bene aptastis. Er ergibt sich notwendig aus dem Zusammenhang, wird aber ebenso durch die alten Handschriften wie durch B bezeugt. C zählt die kurze Rede als Sententia IV, so daß schon hier die Zählung gegen A abzuweichen beginnt.
Vgl. oben S. 31.
Der Zusatz ‘qui Turba dicitur’ ist wohl von späterer Hand.
In B und C wird die Rede auf zwei Redner, Pandulphus und Ardarius (Dardaris?), verteilt, so daß die Nummern der Sentenzen in C jetzt um zwei größer sind als die der Sermones.
Siehe oben S. 47.
Die Reden sind demgemäß in C als Sententia XXXI und XXXII gezählt.
Hier ist wohl — als Gegenstück zu sputum Lunae — cor Solis zu lesen.
C: quem si solvere vis, solvetur; si coagulare, coagulabitur.
C: et ubi placet, ibi celatur.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Ruska, J. (1931). Die gedruckten Fassungen der Turba. In: Turba Philosophorum. Quellen und Studien Ƶur Geschichte der Naturwissenschaften und der Mediƶin, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24900-0_3
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