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Allgemeines

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Arbeitsrecht

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 31))

  • 31 Accesses

Zusammenfassung

I. Begrifflich enthält das Arbeiteverfassungsrecht oder Arbeitsverbandsrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen über das Verhältnis einerseits der Arbeitgeber, andererseits der Arbeitnehmer untereinander, also als Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft. Ein solches rechtliches Verhältnis entsteht dadurch, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Eigenschaft nicht in völliger rechtlicher Vereinzelung stehen, sondern freiwillig oder zwangsweise zu bestimmten Gemeinschaften zusammengeschlossen sind, denen jeder auf Grund der Tatsache des Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses mehr oder minder rechtlich zugehört. Derartige Gemeinschaften verfolgen den Zweck, eine Einwirkung auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses auszuüben. Der Grund hierfür liegt darin, daß das einzelne Arbeitsverhältnis zwar grundsätzlich der freien und freiwilligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unterliegt. Aber diese Freiheit bedeutet nur, daß niemand rechtlich gezwungen ist, einen ihm nicht genehmen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dagegen ist es sowohl dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer überlassen, einseitig zu bestimmen, unter welchen Bedingungen sie zum Abschluß eines Arbeitsvertrages überhaupt geneigt sind. Beide Teile können daher einen Einfluß auf die tatsächliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses nur insoweit ausüben, als sie durch die Ablehnung des Abschlusses von Arbeitsverträgen zu den von der Gegenseite aufgestellten Bedingungen die Gegenseite ihrerseits zur Aufstellung günstigerer Bedingungen zu veranlassen vermögen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1928 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kaskel, W. (1928). Allgemeines. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_18

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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