Zusammenfassung
Bei großen Fallhöhen ist das Kammerwasserschloß, wie wir bereits im Abschnitt VI gesehen haben, besonders gut geeignet, da der Querschnitt des Steigschachts klein gehalten werden kann. Ist die Fallhöhe jedoch gering, so muß der Steigschacht, um der Stabilitätsbedingung von Thoma zu genügen, einen verhältnismäßig großen Querschnitt erhalten. Der deutliche Unterschied zwischen Steigschachtquerschnitt und horizontalem Kammerquerschnitt ist somit nicht mehr vorhanden, so daß die Spiegelbewegungen im Wasserschloß anläßlich einer stärkeren Entnahmeänderung nur langsam vor sich gehen. Nun wünschen wir aber gerade im Falle eines Schließvorgangs, daß der Wasserspiegel im Wasserschloß rasch ansteigt, um am Fuße des Wasserschlosses einen starken Gegendruck zu erzeugen, der die Fließbewegung im Druckstollen abbremst. Auch im Falle des Öffnens der Absperrorgane ist ein rasches Absinken des Wasserspiegels im Wasserschloß erwünscht, da eine große Druckdifferenz die in Ruhe befindliche Wassersäule des Druckstollens rascher in Bewegung bringt. Sind die Querschnittsunterschiede zwischen Steigschacht und Kammern gering, so vollzieht sich das Auf- und Abschwingen des Wasserspiegels im Wasserschloß beinahe ohne Reibungsverluste und die Schwingungsdämpfung ist gering.
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Stucky, A. (1961). Drosselwasserschloß und Differentialwasserschloß. In: Druckwasserschlösser von Wasserkraftanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01615-2_7
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